NRZ: Kommentar zur Besteuerung von Freiwilligendiensten von JAN JESSEN
ID: 590795
irgendwer im Maschinenraum der Steuerbürokratie auf diese Idee kommen
musste: Freiwilligendienste gehören besteuert. Aus bürokratischer
Sicht ist das völlig plausibel. Menschen verdingen sich aus freien
Stücken bei einem Arbeitgeber - in diesem Fall beim Staat oder
Wohlfahrtsverbänden - und erhalten dafür Geld. Also sind sie
steuerpflichtig; was schon eine Frage der Steuergerechtigkeit ist.
Trotzdem war klar, dass eine solche Forderung einen Sturm der
Entrüstung auslösen würde. Das hängt mit zwei unterschiedlichen
Dingen zusammen: Der nahezu ehrenamtliche, weil nur mit einem
Taschengeld abgespeiste Bundesfreiwilligendienst gilt als
Musterbeispiel gesellschaftlichen Engagements. So etwas darf kein
Staat besteuern, das ist eine Frage der Moral; selbst wenn nur wenige
Bufdis betroffen wären.
Anders sieht's bei den freiwillig Wehrdienstleistenden aus. Sie
verdienen nicht üppig, aber im Vergleich zu den Bufdis auch nicht
schlecht - immerhin bis zu knapp 1150 Euro im Monat. Sie zu besteuern
wäre nicht unmoralisch, aber kreuzdumm. Wenn nicht gleichzeitig der
Sold erhöht wird, würde die Bereitschaft, sich freiwillig zu
verpflichten noch geringer werden, als sie es eh schon ist.
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Datum: 07.03.2012 - 19:33 Uhr
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