Neue OZ: Kommentar zu Verteidigung / Soziales / Freiwilligendienst
ID: 590861
Formaljuristisch mag es korrekt sein, die Bezüge der Teilnehmer am
Wehrdienst und am Bundesfreiwilligendienst zu besteuern. Aber das ist
auch schon alles. Auswirken würde sich diese Regelung kaum, und schon
gar nicht würden Millionen-Einnahmen in den Bundeshaushalt fließen.
Mit solchen Plänen lassen sich keine Schulden abbauen.
Dafür ist das Taschengeld von maximal 330 Euro für die
Freiwilligen zu gering. Auch bei den Soldaten wäre nicht viel zu
holen. Die Väter unter ihnen wären sogar besser gestellt, weil ihnen
Kindergeld gezahlt würde. Die jetzt bekannt gewordenen Pläne aus dem
Finanzministerium haben daher in erster Linie einen Sturm im
Wasserglas ausgelöst und unnötig für Empörung und Verunsicherung
gesorgt. Doch der Entwurf ist weder eine beschlossene Sache noch mit
den betroffenen Ressorts Familie und Verteidigung abgestimmt. Die
Pläne sollten daher so bald wie möglich im Reißwolf verschwinden.
Denn auch wenn es kaum steuerliche Effekte gäbe, bestünde die Gefahr
der Abschreckung.
Bisher sind sowohl der freiwillige Wehrdienst als auch der
Bundesfreiwilligendienst mit einem erfreulich größeren Zulauf
gestartet, als Kritiker vor der Einführung angenommen hatten. Nun
aber können mögliche Interessierte vergrault werden und sich dann
doch nicht für soziale oder ökologische Projekte engagieren. Das wäre
bedauerlich. Eine Abschaffung der Steuerfreiheit wäre daher das
falsche Signal.
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Datum: 07.03.2012 - 22:00 Uhr
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