Mehr Selbstkontrolle für fernsehähnliche Inhalte im Netz: KJM beschließt Erweiterung der FSF-Aner

Mehr Selbstkontrolle für fernsehähnliche Inhalte im Netz: KJM beschließt Erweiterung der FSF-Anerkennung

ID: 591020
(ots) - Optimierung des erfolgreichen Systems der
regulierten Selbstregulierung: Die Kommission für Jugendmedienschutz
(KJM) hat gestern in München dem Antrag der Freiwilligen
Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) auf Erweiterung ihrer Anerkennung für
fernsehähnliche Inhalte in Telemedien zugestimmt. Fernsehähnliche
Inhalte im Netz sind etwa Spielfilme, TV-Movies, Fernsehserien oder
Dokumentarfilme - also Inhalte, die üblicherweise im Fernsehen
laufen, aber auch im Internet zur Verfügung stehen. "Der Beschluss
der KJM stellt eine Ausweitung der Kompetenzen der FSF dar, die ganz
im Sinne der zunehmenden Konvergenz der Medien ist", sagte Siegfried
Schneider, der Vorsitzende der KJM. "Wenn durch die Neuerung künftig
mehr Anbieter fernsehähnlicher Inhalte in Telemedien ihre Inhalte
vorab der Selbstkontrolle vorlegen, ist das ein Gewinn für den
Jugendschutz."

So kann mit der Erweiterung der FSF-Anerkennung - wie auch schon
mit der Anerkennung von FSK.online und USK.online im September
vergangenen Jahres - der Jugendmedienschutz vor allem im Bereich der
entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote im Internet noch weiter
verbessert werden. Denn grundsätzlich ist jeder Anbieter für die
Gewährleistung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei der
Gestaltung seines Angebotes selbst verantwortlich. Er muss vor der
Verbreitung von Inhalten die mögliche entwicklungsbeeinträchtigende
oder jugendgefährdende Wirkung seines Angebotes auf Kinder und
Jugendliche in eigener Verantwortung prüfen und entsprechende
Schutzmaßnahmen ergreifen. Zur Erfüllung dieser Verantwortung können
sich Anbieter Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle im Sinne
einer "regulierten Selbstregulierung" bedienen - unter Beibehaltung
der hoheitlichen Regulierungskompetenz. Halten sich die Anbieter an
die Vorgaben der anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen und bewegen


sich die Entscheidungen der Selbstkontrolleinrichtungen im Rahmen des
ihnen übertragenen Beurteilungsspielraums, sind rechtsaufsichtliche
Maßnahmen gegenüber dem Anbieter durch die KJM oder die zuständige
Landesmedienanstalt allerdings ausgeschlossen.



Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262
oder E-Mail stabsstelle@kjm-online.de.

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Datum: 08.03.2012 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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