Schwäbische Zeitung: Eine verdiente Ohrfeige - Kommentar
ID: 591839
mit sehr kniffligen Fragen beschäftigen. Das lässt sich dann auch an
der jeweiligen Urteilsbegründung ablesen, die für Nicht-Juristen erst
dann einigermaßen verständlich wird, wenn sie quasi übersetzt worden
ist.
Aber in ganz seltenen Fällen erweckt ein Urteil auch den Eindruck,
dass es dafür kein Jura-Studium gebraucht hätte. Und man wundert sich
doch sehr, dass sich das höchste deutsche Gericht überhaupt damit
befassen musste.
Das Urteil zum bayerischen Landeserziehungsgeld fällt in letztere
Kategorie. Jedes andere Ergebnis wäre absurd gewesen. Das Grundgesetz
verbietet die Ungleichbehandlung und sieht keine Sortierung in
EU-Bürger und andere vor. So einfach ist das. Die Staatsregierung hat
sich diese Ohrfeige aus Karlsruhe deshalb redlich verdient. Besser:
Sie hat geradezu darum gebettelt.
Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 07561-80 100
redaktion@schwaebische-zeitung.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.03.2012 - 21:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 591839
Anzahl Zeichen: 1128
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Leutkirch
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 232 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schwäbische Zeitung: Eine verdiente Ohrfeige - Kommentar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schwäbische Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).