Über mich - Pflegegutachterin Sylvia Grünert
Ich trete als Pflegesachverständige dann in Ihr Leben, wenn Sie, im meisten Falle aber jedoch ein Angehöriger von Ihnen, pflegebedürftig wird. Generell ist es richtig sich professionelle Hilfe wie einen Pflegedienst oder eine Pflegeheim in Anspruch zu nehmen.
Wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt, ist die Überprüfung der Pflegestufe durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) obligatorisch. Sollten Sie der Meinung sein die Einschätzung des MDK sei falsch, können Sie mich beauftragen als Pflegesachverständige ein Pflegegutachten zu erstellen. Dieses Pflegegutachten bestätigt Sie oder den MDK. Das Pflegegutachten kann auch für gerichtliche Belange genutzt werden.
Gerne erkläre ich Ihnen als Pflegesachverständige auch das Gutachten des MDK und begleite Sie von der Beantragung des Pflegegeldes bis hin zur Betreuung der pflegebedüftigen Person durch Sie oder der Auswahl der geeigneten Pflegemöglichkeit für Ihren Angehörigen.
Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen helfen kann.
Pflegegutachterin / Pflegesachverständige
Sylvia Grünert
Am Blütengrund 2
04425 Taucha
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: pflegesg@web.de oder info@pflegesg.de
www.pflegesg.de
www.pflegegutachten-zentrale.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
pflege-bei-demenz
unterstuetzung-pflegestufe-beantragen
verwirrtheit
verwirrt
dement-sein
dement
sachsen
sachsen
anhalt
berlin
demenz
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Pflegegutachterin / Pflegesachverständige
Sylvia Grünert
Zur Person:
- examinierte Krankenschwester
- Pflegedienstleiterin
- Qualitätsbeauftragte
- Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen
- unabhängige Pflegegutachterin
Am Blütengrund 2
04425 Taucha
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: pflegesg(at)web.de oder info(at)pflegesg.de
www.pflegesg.de
www.pflegegutachten-zentrale.de
Pflegegutachterin / Pflegesachverständige
Sylvia Grünert
Am Blütengrund 2
04425 Taucha
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: pflegesg(at)web.de oder info(at)pflegesg.de
www.pflegesg.de
www.pflegegutachten-zentrale.de
Pflegegutachterin / Pflegesachverständige
Sylvia Grünert
Am Blütengrund 2
04425 Taucha
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: pflegesg(at)web.de oder info(at)pflegesg.de
www.pflegesg.de
www.pflegegutachten-zentrale.de
Datum: 15.03.2012 - 16:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 596725
Anzahl Zeichen: 1693
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frau Sylvia Grünert
Stadt:
04425 Taucha
Telefon: 0800-7958424
Kategorie:
Behandlung & Beratung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.03.2012
Diese Pressemitteilung wurde bisher 530 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Über mich - Pflegegutachterin Sylvia Grünert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Pflegesachverständige Sylvia Grünert (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Es soll den Pflegebedürftigen ermöglicht werden, ein weitgehend selbständiges und selbstbestimmendes Leben zu führen, das d
Wann bekomme ich eine Pflegestufe? ...
Der § 14 SGB XI besagt, was Hilfebedarf im Sinne des Gesetzes ist. Nicht immer erfolgt eine korrekte Einschätzung Ihres Pflegebedarfs durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes. Hier kann ich Ihnen meine Hilfe bei den Formalitäten anbieten und Sie beratend begleiten sowie Ihnen Hilfestellu
Danksagungen für hilfreiche Unterstützung bei der Beantragung der Pflegestufe ...
1. Danksagung der Familie Henze aus Sachsen-Anhalt Auf diesem Wege möchten wir uns für die Hilfe der Frau Grünert bedanken mit Ihrer kompetenten Pflegeberatung bekamen wir für unseren Opa die Pflegestufe 3 was vorher nicht möglich war, was hatten wir alles versucht es führte kein Weg zu
Weitere Mitteilungen von Pflegesachverständige Sylvia Grünert
Wissenswertes über Pflegestufen ...
Was bedeutet Pflegestufe I? Pflegestufe I bedeutet erhebliche Pflegebedürftigkeit. Hiermit sind jene Personen gemeint, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Beweglichkeit für wenigstens zwei Tätigkeiten aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1x täglich Hilfe brauchen und mehr
Pflegegutachten nach § 37 SGB XI ...
Pflegegutachten nach § 37 SGB XI Pflegen Sie einen Angehörigen oder haben Sie selbst eine Pflegestufe und nehmen keinen Pflegedienst in Anspruch, so benötigen Sie in regelmäßigen Zeitabständen ein Pflegegutachten für Ihre Pflegekasse. Dieses dient als Nachweis, dass die erbrachte Qualität
Was heißt Pflegebedürftigkeit? ...
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren M
Neue Freiheit und Mobilität im Alter – ein Treppenlift als Hilfe im Alltag ...
Treppenliftfirmen.de berät Menschen, die auf einen Treppenlift zur Fortbewegung angewiesen sind Strausberg, 12.03.2012 – Die demographische Tendenz in der Bundesrepublik ist seit Ende der Nachkriegszeit stetig rückläufig. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts liegt das Durchschnittsalter




