Fehlerhafte Annahme bei Bewertungen führt zur Nachmeldung eines Ereignisses in KKP 2 aus dem Januar

Fehlerhafte Annahme bei Bewertungen führt zur Nachmeldung eines Ereignisses in KKP 2 aus dem Januar 2010

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Fehlerhafte Annahme bei Bewertungen führt zur Nachmeldung eines Ereignisses in KKP 2 aus dem Januar 2010



(pressrelations) -
Freischaltung von Armaturen im Notspeisesystem

Karlsruhe. Der Betreiber des Kernkraftwerks Philippsburg, die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK), hat gestern ein Ereignis nachträglich an die Behörde gemeldet. Es handelt sich dabei um die Freischaltung von Armaturen im sogenannten Notspeisesystem im Block 2 (KKP 2) im Januar 2010. Die Armaturen waren damals im Zuge von Instandhaltungsarbeiten freigeschaltet, also elektrisch abgeschaltet, worden.

Der Betreiber hatte das Ereignis im Januar 2010 als nicht meldepflichtig eingestuft. Anfang 2011 war in einem anonymen Schreiben, das bei verschiedenen öffentlichen Stellen eingegangen war, bekannterweise die Meldepflicht-Einstufung dieses sowie zweier weiterer Ereignisse im Kernkraftwerk Philippsburg in Frage gestellt worden. Daraufhin waren verschiedene Untersuchungen angestoßen worden.

In den letzten Wochen hatte ein Gutacher der Aufsichtsbehörde eine erneute Überprüfung begonnen. Bei der Zusammenstellung von Unterlagen hierfür hat die EnKK festgestellt, dass bei den bis dato erfolgten Bewertungen von einer fehlerhaften Annahme bezüglich der damals betriebsbereiten Notstromdiesel und damit der Menge an anfallendem erwärmtem Wasser in den zugehörigen Wasserbecken durch die Kühlung dieser Notstromdiesel ausgegangen worden war. Der Betreiber hat daraufhin eine Neubewertung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass das Ereignis zwar keine Auswirkungen auf Personen, die Anlage oder die Umgebung hatte, die formalen Kriterien für ein Meldepflichtiges Ereignis aber erfüllt. Denn im Verlauf des unterstellten Störfallszenarios wäre in den Wasserbecken ein Temperatur-Grenzwert erreicht worden, ab dem das Notspeisesystem formal als nicht verfügbar zu betrachten wäre. Unabhängig davon, wäre das Notspeisesystem auch beim Überschreiten des Temperaturgrenzwertes weiterhin in Betrieb geblieben. Aufgrund der neuen Erkenntnisse stuft der Betreiber das Ereignis vorläufig in der Kategorie E (Eilmeldung) ein. Die Einstufung nach der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES) erfolgt nach der weiteren Prüfung.



Das Notspeisesystem würde in einem unterstellten Störfallszenario der Kühlung der Anlage sowie von Notstromdieseln dienen. Bei der Kühlung der Notstromdiesel würde sich das hierfür verwendete Wasser langsam aufwärmen. Dieses Wasser würde in einem Kreislauf über dafür vorgesehene separate Wasserbecken zur Verfügung gestellt werden, die sich im Verlauf entsprechend aufwärmen würden. Bei Erreichen einer definierten Temperatur in den Becken müssten die betroffenen Armaturen automatisch verfahren, um warmes Wasser abzuführen und damit die weitere Erwärmung der Becken zu verhindern. Dies wäre aufgrund der Freischaltung nicht möglich gewesen. Unabhängig davon, wäre das Notspeisesystem auch beim Überschreiten des Temperaturgrenzwertes weiterhin in Betrieb geblieben.

Der Betreiber nimmt die aktuellen Erkenntnisse bei der Bewertung dieses Ereignisses aus dem Januar 2010 zum Anlass, nochmals eine umfassende und vorbehaltslose Bewertung der in dem anonymen Schreiben benannten Ereignisse vorzunehmen und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2011 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.


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Datum: 15.03.2012 - 17:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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