Auskunftsanspruch geht ins Leere

Auskunftsanspruch geht ins Leere

ID: 59708

Durch die Änderung des Urhebergesetzes zum 1. September 2008 wurde den Rechteinhabern ein Auskunftsanspruch gegen Telekommunikationsunternehmen (Internetprovider) eingeräumt. Dieser Anspruch zielt auf die Herausgabe der Nutzerdaten, wenn eine Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß vorliegt und es soll den Medienunternehmen ermöglichen, gegen Urheberechtsverletzungen vorzugehen.



[f200] ASG Rechtsanwälte GmbH[f200] ASG Rechtsanwälte GmbH

(firmenpresse) - Bereits vor Wirksamwerden der Gesetzesänderung wurde immer wieder darauf verwiesen, dass die Gesetzesformulierung sehr ungenau ist und bisher nicht abschließend geklärt ist, was der Gesetzgeber mit „gewerbliches Ausmaß“ meint. In der Gesetzesbegründung wurde von privater Nutzung bei einem Lied bzw. einer Datei gesprochen.
Auf Grundlage der Gesetzesänderung wurden nun seitens der Rechteinhaber bereits bei verschiedenen Gerichten entsprechende Anträge gestellt. Dabei zeichnen sich bei der praktischen Umsetzung des § 101 UrhG (Auskunftsanspruch) tatsächlich einige Schwierigkeiten ab und die Rechteinhaber (z. B. Musikindustrie) kann den von ihren Lobbisten geforderten und nun auch gesetzlich normierten Anspruch nicht in dem Umfang anwenden wie gewünscht.

Das Landgericht Köln hat in seinem Beschluss vom 2.September 2008 (AZ: 28 AR 4/08) den Anspruch bejaht, wenn es sich um eine einzige Datei handelt, bei deren Inhalt es sich um ein Lied unmittelbar nach der Veröffentlichung handelt. Außerdem bejaht das Gericht auch die Eilbedürftigkeit und verzichtet auf die Gewährung rechtlichen Gehörs, da die Verbindungsdaten innerhalb von 7 Tagen gelöscht werden.
Den Gegenstandswert in diesem Verfahren legte das Landgericht mit 9 x 200,00 Euro fest, dabei lässt sich noch nicht beurteilen, ob damit je IP-Adresse 200,00 Euro angesetzt werden oder jeweils für eine Gesamtaufstellung mehrerer IP-Adressen. Sollten sich diese Kosten auf jede einzelne IP-Adresse beziehen, dürfte dieser Weg für die Rechteinhaber schnell uninteressant werden, da eine erhebliche Vorleistungspflicht die Folge wäre. Der Ersatzanspruch hinsichtlich dieser Gerichtskosten besteht lediglich gegenüber dem tatsächlichen Verletzer. Häufig ist aber der ermittelte Anschlussinhaber gar nicht derjenige der die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Wird der tatsächliche Verletzer aber nicht zweifelsfrei ermittelt, werden diese Kosten regelmäßig von dem Antragsteller zu tragen sein.



Ganz anders hat das Landgericht Frankenthal in seinem Beschluss vom 15. September 2008 (AZ.: 6 O 325/08) entschieden, denn die dortigen Richter haben angenommen „herrschende Praxis“ sei, dass ein gewerbliches Ausmaß erst ab rund 3 000 Musiktiteln bzw. 200 Filmen, die zum Download angeboten werden, gegeben ist. Woher die Richter diese herrschende Meinung haben, dürfte spannend werden und es ist auch anzunehmen, dass der Antragsteller Rechtsmittel einlegen wird. In dem Beschluss wird lediglich auf die seitens der Generalstaatsanwaltschaft umgesetzte Praxis verwiesen. Dies dürfte aber nicht ohne weiteres auf den hier relevanten Anspruch zu übertragen sein. Keineswegs sollten sich Internetuser aufgrund dieses Urteils in Sicherheit wägen, denn wie das Urteil des Landgerichtes Köln zeigt, gibt es auch andere Auffassungen und diese dürften überwiegen.

Interessant sind auch die Ausführen des LG Frankenthal zu der Frage, ob der Anschlussinhaber auch Rechteverletzer sei. Wie bereits oben angemerkt, wird dies häufig nicht der Fall sein. Das Gericht selber brachte das Beispiel öffentlicher Hotspots und führ hierzu aus:

„Nichts anderes kann für die immer zahlreicher werdenden Betreiber eines öffentlichen WLAN-Anschlusses (sog. „HotSpots"), wie Internet-Cafes, Flughäfen, Hotels, Büchereien, Gemeinden etc. gelten. Gerade bei diesen vermag auch das Argument, es sei dem Anschlussinhaber technisch möglich und wirtschaftlich zuzumuten, seinen Anschluss durch Verschlüsselung zu schützen, nicht zu verfangen, da das Wesen dieser „HotSpots" gerade darin besteht, jedermann - je nach Ausgestaltung unentgeltlich oder gegen Bezahlung - einen Internetzugang für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung zu stellen, ohne auf das individuelle Surf- oder Downloadverhalten des jeweiligen Nutzers entscheidenden Einfluss nehmen zu können.„
In wie weit diese Auffassung von anderen Gerichten geteilt wird, dürfte mehr als fraglich sein, denn damit lässt dich der Auskunftsanspruch völlig aushöhlen.
Für die Rechteinhaber ist der Auskunftsanspruch von erheblicher Bedeutung, da in den letzten Wochen und Monaten die meisten Staatsanwaltschaften erklärten, zukünftig nicht mehr bei einfachen Urheberechtsverletzung zu ermitteln. Somit kann der Verletzer nicht mehr über ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Erfahrung gebracht werden, um ihn dann zivilrechtlich zu belangen. Es bleibt spannend, wie die Gerichte diesen neuen Anspruch auf Dauer umsetzen werden.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Wetten zur Bayern-Wahl bei PartyBets Für Ihre Medienarbeit: Exklusives Bildmaterial zum 3. Oktober
Bereitgestellt von Benutzer: raschiller
Datum: 24.09.2008 - 17:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 59708
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Medien und Unterhaltung


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.09.2008
Anmerkungen:
"Veröffentlichung nur mit Quellennachweis"

Diese Pressemitteilung wurde bisher 1078 mal aufgerufen.

Strategisches Investitionsmanagement in der bayerischen Landwirtschaft: Effizienz durch Gebrauchtmaschinen ...
Die Herausforderungen der modernen Agrarwirtschaft in Bayern Die moderne Agrarwirtschaft steht heute vor komplexen Herausforderungen. Volatile Erzeugerpreise, steigende Betriebsmittelkosten und strenge regulatorische Auflagen erfordern eine effiziente Betriebsführung. Besonders in Bayern, wo tradi

Die NIS-2-Umsetzung als strategische Chance: Ein Leitfaden für deutsche Unternehmen ...
Die Frist rückt unaufhaltsam näher: Bis zum 17. Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Network and Information Security Directive, kurz NIS-2, in nationales Recht umsetzen. Diese Richtlinie stellt eine signifikante Verschärfung der Cybersicherheitsanforderungen für eine breite Palette v

Pressemitteilungen im B2B-Marketing: Wie Unternehmen gleichzeitig Reichweite wie Glaubwürdigkeit aufbauen ...
Manchmal wird über Pressemitteilungen gesagt, sie seien ein Relikt aus der Zeit, als Faxgeräte zum Büroalltag zählten. Falsch, sie leben! Gerade im B2B-Bereich erleben sie eine Renaissance, weil sie etwas leisten, was bezahlte Werbung nur schwer imitieren kann: glaubwürdige Sichtbarkeit. Wenn e

Wetten zur Bayern-Wahl bei PartyBets ...
Gibraltar, 24. September 2008 – Wenn in Bayern ein neuer Landtag gewählt wird, dann bekommt die CSU auf jeden Fall mindestens 50 Prozent der Stimmen – so war das schon immer, und so wird es auch am Sonntag wieder sein. Wer dieser Meinung ist, der kann beim Buchmacher PartyBets eine Wette da

Buchvorstellung von Kurt Beck im exklusiven Live-Stream auf zaplive.tv am 25.9. um 11 Uhr ...
Die Vorstellung der Autobiografie von Kurt Beck ist exklusive und kostenlos als Live-Stream auf zaplive.tv zu sehen. Am 25.9. um 11 uhr stellt Kurt Beck seine Werk "Ein Sozialdemokrat" in der Landesvertretung von Rheinland-Pfalz in Berlin vor. cube24.tv ist für zaplive.tv dabei und üb

Arnold und Schwer live in Konzert am 24.9. um 21.15 Uhr auf zaplive.tv ...
Am 24.9. um 21.15 Uhr ist das Konzert von Sebastian Arnold und Jürgen Schwer im Freiburger E-Werk live und kostenlos auf zaplive.tv zu sehen. Der in Berlin lebende Freiburger Sebastian Arnold spielt elektronisch präparierte Drums und Synthesizer. Gemeinsam mit seinem Labelkollegen Jürgen Schwe

Mobile Content: Wien und Osteuropa im mobilen Aufschwung ...
Erding/Wien 22. September 2008: Rückläufige Verkaufszahlen im Verlagswesen, sinkende Zuschauerzahlen, Internet-Werbeblocker veranlassen Werber sich intensiver über neue Medienwege auszutauschen und zu informieren. Auf dem Mobile Content Day in Wien zeigen zahlreiche Experten aus der Mobile- und W


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z