Freiwillige Beiträge sichern Rentenansprüche - Zahlfrist für das Jahr 2011 läuft aus
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April 2012 Zeit, ihre freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung rückwirkend für das Jahr 2011 zu zahlen. Darauf
weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Wartezeiten in
der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und Anwartschaften
aufrechterhalten oder erhöht werden. Gerade Versicherte, die ihren
Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch
freiwillige Beiträge sichern, sollten die Frist daher nicht
versäumen.
Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2011 kann die
Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 79,60 Euro monatlich und
dem Höchstbeitrag von 1.094,50 Euro im Monat frei gewählt werden. Die
Werte gelten gleichermaßen für die alten und die neuen Bundesländer.
Wer in Deutschland wohnt, nicht versicherungspflichtig ist und
noch keine Altersvollrente bezieht, kann sich für Zeiten ab
Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern. Dies gilt auch
für Deutsche, die sich gewöhnlich im Ausland aufhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie beim kostenlosen Servicetelefon
unter 0800 10004800 oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de im
Internet.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
pressestelle@drv-bund.de
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Datum: 16.03.2012 - 12:04 Uhr
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Finanzdienstleistung
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