Gutachten: Internetsperren und der Schutz der Kommunikation im Internet
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geltendem deutschen als auch nach EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt
ein Rechtsgutachten im Auftrag des Verbands der deutschen
Internetwirtschaft eco, das heute in Köln bei einem Pressegespräch
vorgestellt wurde. Die Ergebnisse des Gutachtens erscheinen zudem in
der Zeitschrift MMR - MultiMedia und Recht.
Problematische Umsetzung, riskante Nebeneffekte, fragwürdige
Rechtmäßigkeit - unter diesen Gesichtspunkten werden Sinn und Unsinn
von Internetsperren seit Jahren kontrovers diskutiert. Experten
weisen auf die technische Nutzlosigkeit von Internetsperren hin und
sehen in ihnen kein geeignetes Mittel, um gegen Rechtsverstöße
vorzugehen. Trotzdem wird die Sperrung von Internet-Inhalten zur
Bekämpfung von Kinderpornografie, illegaler Glücksspielangebote oder
Urheberrechtsverletzungen immer wieder ins Spiel gebracht.
Der eco-Verband hat die fortlaufende Debatte zum Anlass genommen,
ein Gutachten in Auftrag zu geben, das einen Beitrag zur Bewertung
der Rechtslage leisten soll. Das eindeutige Ergebnis: Internetsperren
sind rechtlich nicht zulässig.
Die Kommunikation im Internet ist in Deutschland durch das
Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und
Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes geschützt. Sperrungen
verletzen - unabhängig von der verwendeten Methode - diesen vom
Gesetz definierten Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses.
"Sperrverfügungen und die sogenannten Internetsperren sind aus diesem
Grund rechtlich unzulässig", sagt Harald A. Summa, Geschäftsführer
von eco. "Zudem lehnen wir sie wegen ihrer mangelnden Wirksamkeit
grundsätzlich ab."
Das Gutachten untersucht den verfassungs- und einfachgesetzlichen
Schutz der Kommunikation im Internet sowie den gesetzlichen Rahmen am
Beispiel behördlicher und gerichtlicher Sperrungsverfügungen im
Bereich des Urheber- und Glücksspielrechts. Neben dem geltenden Recht
in Deutschland fließt auch die Gesetzeslage und Rechtsprechung auf
EU-Ebene in die Betrachtung ein. Mit dem Rechtsgutachten, das den
Schwerpunkt auf den Schutz der Kommunikation im Internet und das
Fernmeldegeheimnis legt, wird ein bislang noch nicht näher
untersuchter Aspekt in einer eingehenden rechtlichen Einschätzung und
Bewertung analysiert. Für die Beilage in der Zeitschrift MMR -
MultiMedia und Recht fassen die Autoren Dr. Dieter Frey, Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht, Dr. Matthias Rudolph, Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht, und Dr. Jan Oster die Inhalte des
Gutachtens zusammen.
Das Gutachten steht unter http://bit.ly/xxeMWC zur Verfügung.
eco (www.eco.de) ist seit über 15 Jahren der Verband der
Internetwirtschaft in Deutschland und vertritt deren Interessen
gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. Mit rund 600
Mitgliedsunternehmen gestalten wir das Internet: Wir entwickeln
Märkte, fördern Technologien und formen Rahmenbedingungen. In unserem
Kompetenz-Netzwerk befassen wir uns mit Infrastrukturfragen,
rechtlich-regulativen Aufgabenstellungen, innovativen Anwendungen und
der Nutzung von Inhalten.
Pressekontakt:
Weitere Informationen: eco Verband der deutschen Internetwirtschaft
e.V., Lichtstr. 43h, 50825 Köln, Katrin Mallener, Tel.:
0221/700048-260, E-Mail: katrin.mallener@eco.de, Web: www.eco.de
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Datum: 16.03.2012 - 13:28 Uhr
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