Europäischer Gerichtshof verurteilt Bundesrepublik Deutschland - GRÜNE: Landesregierung verweigert erneut fairen Wettbewerb und Transparenz
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Europäischer Gerichtshof verurteilt Bundesrepublik Deutschland - GRÜNE: Landesregierung verweigert erneut fairen Wettbewerb und Transparenz
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 15. März 2012 entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen geltendes EU-Recht verstoßen habe, weil die Gemeinde Niedernhausen (Rheingau-Taunus-Kreis) mehrere Architektenaufträge rechtswidrig vergeben hatte, ohne sie europaweit auszuschreiben. Dabei ist eine Stückelung erfolgt, um die geltenden Schwellenwerte zu unterlaufen.
"Der Landesregierung in Gestalt des damaligen Innenministers Volker Bouffier ist der Vorgang durch die GRÜNEN vor Ort bereits frühzeitig zur Kenntnis gelangt", so Klose. "Als oberste Aufsichtsbehörde der Kommunen wäre der Minister zum Einschreiten verpflichtet gewesen. Das hatte er jedoch verweigert." Klose verweist darauf, dass Paragraph 102 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Aufsichtsbehörden ausdrücklich ein Prüfungsrecht einräumt. "Das legt den Verdacht nahe", so Klose, "dass Bouffier ein Eingreifen scheute, weil er selbst um ähnliche regelwidrige Vergabevorgänge in seinem eigenen Verantwortungsbereich, beispielsweise in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) oder dem Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV), wusste und diese billigte." DIE GRÜNEN hatten 2010 und 2011 Vergaberechtsverstöße der HZD im zweistelligen Millionenbereich aufgedeckt, die die Landesregierung nach anfänglichem Leugnen einräumen musste. Die Aufträge mussten neu ausgeschrieben werden.
Klose weist insbesondere darauf hin, dass die mehrfachen freihändigen Auftragsvergaben der Landesregierung an den ehemaligen Seligenstädter Bürgermeisterkandidaten der CDU, Dr. Richard Georgi, ebenfalls gestückelt worden sind: "Wer selbst im Glashaus sitzt, kann keine Steine werfen", urteilt Klose deshalb. "Fairem Wettbewerb, Transparenz und Korruptionsvermeidung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wurde in Hessen jahrelang ein Bärendienst zum Schaden der Steuerzahler erwiesen." Auch die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen hatte gestern darauf verwiesen, dass Niedernhausen kein Einzelfall sei und mit dem Urteil die Hoffnung verbunden, "dass nun auch andere, ähnlich handelnde öffentliche Auftraggeber ihre bisherige Vergabepraxis kritisch überdenken."
Der Wirtschaftspolitiker weist ergänzend auf eine gerade veröffentlichte Untersuchung [1] hin, nach der Bestechung und Vorteilsannahme der deutschen Wirtschaft in diesem Jahr einen Schaden von rund 250 Milliarden Euro zufügen werden. "Wenn bei der Vergabe von Aufträgen nicht immer durch Ausschreibung derjenige zum Zuge kommt, der das wirtschaftlichste Angebot macht, führt das zu erheblichen Mehrausgaben bei Investitionsprojekten. Das schadet direkt der wirtschaftlichen Entwicklung und es schädigt die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler."
Welt Online: "Korruption kostet Deutschland 250 Milliarden Euro" [2]http://gruenlink.de/7jj">>
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[1]: http://www.welt.de/wirtschaft/article13924503/Korruption-kostet-Deutschland-250-Milliarden-Euro.html
[2]: http://www.welt.de/wirtschaft/article13924503/Korruption-kostet-Deutschland-250-Milliarden-Euro.html
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Datum: 16.03.2012 - 17:15 Uhr
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