Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht

ID: 599130

Anschnallpflicht in liegengebliebenem Unfallauto?



(firmenpresse) - Wer nach einem Unfall mit seinem Auto auf der Autobahn liegenbleibt, ist verpflichtet, die Unfallstelle zu sichern. Fährt ein nachfolgendes Fahrzeug dann auf das stehende Auto auf, kann dessen Fahrer nicht vorgeworfen werden, dass er nicht mehr angeschnallt war. So entschied der D.A.S. zufolge der Bundesgerichtshof.
BGH, Az. VI ZR 10/11

Hintergrundinformation:
Nach § 21a der Straßenverkehrsordnung müssen vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein. Wer diese Regel missachtet, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern trägt im Falle eines Unfalls mit Verletzungsfolgen eine Mithaftung. Der Fall: Eine Autofahrerin war nachts auf einer Autobahn aus ungeklärter Ursache ins Schleudern geraten und gegen die Mittelleitplanke geprallt. Ihr Auto kam unbeleuchtet auf der Überholspur zum Stehen. Ein nachfolgender Autofahrer fuhr mit etwa 130 km/h auf das Fahrzeug auf, wobei dessen Fahrerin schwer verletzt wurde. Diese war zwar beim ersten Unfall angeschnallt gewesen, hatte aber vor dem zweiten Unfall den Gurt gelöst, um auszusteigen. Sie verklagte später den Fahrer des auffahrenden Autos auf Schadenersatz, wobei von Anfang an eine Mitverschuldensquote von 1/3 für sie selbst angesetzt wurde. Das Gericht erhöhte jedoch ihre Mitverschuldensquote auf 60 Prozent, weil sie bei dem Auffahrunfall nicht angeschnallt gewesen sei. Das Urteil: In der Revision entschied der Bundesgerichtshof der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zufolge zu Gunsten der Klägerin. Zwar seien nach der StVO vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen. Wer dagegen verstoße, müsse bei unfallbedingten Körperschäden mit einer Mithaftung rechnen. Hier werde aber nur über die Folgen des zweiten, also des Auffahrunfalls, gestritten. Zum Zeitpunkt dieses Unfalls habe es keine Anschnallpflicht mehr gegeben - denn das Auto habe unfallbedingt bereits gestanden. Die Klägerin sei in dieser Situation nicht nur berechtigt gewesen, ihren Sicherheitsgurt zu lösen, um sich in Sicherheit bringen zu können - sondern sie sei sogar dazu verpflichtet gewesen. Schließlich habe sie nach der StVO die Unfallstelle absichern müssen. Wegen des nicht angelegten Sicherheitsgurtes könne ihre Mithaftungsquote nicht erhöht werden.


Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.02.2012, Az. VI ZR 10/11

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Was tun, wenn die Rente nicht reicht? Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Datenschutzrecht
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.03.2012 - 10:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 599130
Anzahl Zeichen: 2386

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 312 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z