Greenwich Consulting veröffentlicht Artikel zur Bedeutung der geänderten IVW-Auflagenkontrolle für e-Paper
München, 20. März 2012.
(firmenpresse) - Bereits im Januar hat die IVW neue Regelungen für die Auflagenmeldung von ePaper-Ausgaben angekündigt, die zum 1. April wirksam wird. Die Auflagenmeldung ePaper, die bisher gesondert zur Printversion stattgefunden hat, wird nach der neuen Regelung dann zusammengefasst. Allerdings sind hierbei ePaper nicht pauschal zu betrachten. Für die Aufnahmen in die Auflagenliste der IVW müssen bestimmte Kriterien, die sich nach Funktionalität, Art der inhaltlichen Aufbereitung, Downloadmöglichkeit und dem Preis richten erfüllt werden. Demnach bedeutet die Änderung der Richtlinie mehr als nur ein Zusammenfassen der Auflagenzahl, denn für einige Verlage ist die Frage noch nicht geklärt, welches ePaper nun IVW-konform ist und welches nicht. Besonders speziell in ePaper-Apps aufbereitete Ausgaben werden sich mit den neuen Regelungen beschäftigen müssen. Welche Diskussionen bei der Entscheidung um die Aufnahme eines ePaper in die Auflagenliste auf die Verlage zukommen werden, stellt Greenwich Consulting dar und untersucht dabei einige der auflagenstärksten ePaper auf die von der IVW verlangten Kriterien. Des Weiteren behandelt der Artikel, ob sich durch die neue Einordnung zusätzliche Umsatzpotentiale bei den kürzlich etablierten "digitalen Hochglanz-Apps" der innovativen Verlage realisieren lassen können.
Den vollständigen Artikel sowie weitere Informationen zu Greenwich Consulting finden Sie unter www.greenwich-consulting.de.
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Datum: 20.03.2012 - 14:40 Uhr
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