NRZ: Kommentar zu Managergehältern von THOMAS RÜNKER

NRZ: Kommentar zu Managergehältern von THOMAS RÜNKER

ID: 600845
(ots) - Den Wert guter Arbeit konnten viele Menschen an
Rhein und Ruhr gestern ihrem Ausbleiben ermessen. Sichere Busfahrer
möchte man ebenso wenig missen wie gut ausgebildete und motivierte
Erzieherinnen im Kindergarten. Doch wie viel Geld ihre Arbeit wert
ist, darüber liegen die Vorstellungen auseinander, darüber tobt nach
wie vor ein erbitterter Streit.

Diesen Streit sucht man am anderen Ende der Lohnskala vergebens.
Die Gehälter der deutschen Top-Manager werden in kleiner Runde mit
dem Aufsichtsrat ausgehandelt. Und auch wenn in vielen Konzernen
mittlerweile die Hauptversammlung zustimmen muss, gibt es bislang
kaum ein Aufbegehren gegen Mega-Gehälter. So haben sich die
Verdienste der deutschen Durchschnitts-Dax-Vorstände von 2001 bis
2010 mehr als verdoppelt - während die deutschen
Durchschnitts-Arbeitnehmer froh sein dürften, im gleichen Zeitraum
überhaupt einen realen Lohnzuwachs erhalten zu haben.

Ungerecht sind also zunächst die dramatischen Steigerungen, die
viele Vorstandsgehälter in den vergangenen Jahren insgesamt erfahren
haben. Aber auch die absolute Höhe vieler Top-Saläre ist anstößig.

Hier geht die Idee von DGB-Landeschef Meyer-Lauber in die richtige
Richtung: Die Aktionäre als Eigentümer sind gefragt, für das richtige
Maß bei den Vorstandsbezügen zu sorgen - gerne unterstützt von
Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat. Und das nicht als Teil einer
Neid-Debatte, sondern aus ureigenstem Konzern-Interesse: Selbst bei
den gerade erst prämien-verwöhnten VW-Mitarbeitern dürfte das
zweistellige Millionen-Jahresgehalt ihres obersten Chefs nicht gerade
für einen Motivationsschub sorgen.

Unterm Strich bleibt vor allem das Problem, die Leistung der
Top-Manager konkret zu bemessen - und einen Gegenwert auszuhandeln.
Doch gerade um dieses faire Aushandeln dürfen sich Aufsichtsräte und


Hauptversammlungen nicht mehr drücken. Das sind sie nicht nur ihrem
Konzern, sondern auch der Gesellschaft schuldig.



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Datum: 21.03.2012 - 19:21 Uhr
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