Der BDD setzt Maßstäbe sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Preisgestaltung für Dienstl

Der BDD setzt Maßstäbe sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Preisgestaltung für Dienstleistungen der Kaufhausdetektive

ID: 601358

Der BBD setzt Maßstäbe sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Preisgestaltung für Dienstleistungen der Kaufhausdetektive



(pressrelations) -
Dem Gewerbebereich der Kaufhausdetektive gibt der Bundesverband Deutscher Detektive seit Juni 2010 in seiner neu eingerichteten Sektion "Kaufhausdetektive" eine verbandspolitische Heimat. Durch eine Mitgliedschaft von Kaufhausdetektiven in einem führenden Verband klassischer Detektive in Deutschland soll der Wildwuchs im Gewerbebereich der Kaufhausdetektive beseitigt und sichergestellt werden, dass künftig nicht nur der "klassische Detektiv", sondern auch der "Kaufhausdetektiv" stets hochwertige detektivische Dienstleistungen erbringt.

Grundlagen hierzu sind das Anforderungsprofil und die Berufsordnung des BDD für Kaufhausdetektive.

Es ist allgemein bekannt, aber noch nicht überall selbstverständlich, dass Qualität ihren Preis hat. Mit Mindestlöhnen oder gar Dumpingvergütungen ist diese Qualität nicht zu gewährleisten. Der BDD hat deshalb als Kalkulationsgrundlage für seine Mitglieder die "Preisgestaltung für den Einsatz von Kaufhausdetektiven" entwickelt, die, wie im Übrigen auch alle anderen relevanten Regelungen für Kaufhausdetektive, allen Einzelhandelsunternehmen und Dienstleistern des Kaufhausdetektivgewerbes auf der Homepage des BDD: www.bdd.de unter der Rubrik "Kaufhausdetektive" zur Verfügung stehen.

Mit dieser Information der Öffentlichkeit soll auch der Forderung des BDD nach angemessener Entlohnung und nach einem seriösen Stundenverrechnungssatz der angemessene Nachdruck verliehen werden.

Zudem sollten sich Auftraggeber darüber im Klaren sein, dass weit unter der Kalkulationsgrundlage des BDD liegende Angebote nicht kostendeckend sein können und damit die Seriosität des Anbieters zweifelhaft ist. Skandalöse Verfälle bei großen Handelsketten in der Vergangenheit und die Häufigkeit von Insolvenzen im Kaufhausgewerbe sollten deshalb auch für alle eine aufschlussreiche und nachhaltige Warnung sein.


Für weitere Fragen stehen Ihnen sowohl die Pressestelle als auch die Geschäftsstelle des BDD in 53340 Meckenheim, Christine-Teusch-Straße 30, Tel.: 02225 ? 83 66 71, Email: bddev-office@bdd.dejederzeit zur Verfügung.

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Datum: 22.03.2012 - 12:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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