GRÜNE: Landesregierung muss beim Einsatz der Staatstrojaner den Grundrechtschutz gewährleisten
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GRÜNE: Landesregierung muss beim Einsatz der Staatstrojaner den Grundrechtschutz gewährleisten
Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung auf, die Kritik des Hessischen Datenschutzbeauftragten am Einsatz der so genannten Staatstrojaner in Hessen sorgfältig zu bearbeiten und sicherzustellen, dass zukünftig der Grundrechtsschutz umfassend gewährleistet wird. Der Datenschutzbeauftragte hatte festgestellt, dass die hessische Praxis beim Einsatz der Staatstrojaner nicht mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung zu vereinbaren sei. Ronellenfitsch sprach in diesem Zusammenhang von "eklatanter Schlamperei".
"Bei Maßnahmen im Bereich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) handelt es sich für die Betroffenen um tiefe Grundrechtseingriffe. Es muss mit großer Sorgfalt vorgegangen und die Überwachungsmaßnahmen so dokumentiert werden, dass nachzuprüfen ist, ob die durchgeführten Maßnahmen mit den richterlichen Anordnungen übereinstimmen. Dies ist wohl bei den in Rede stehenden Überwachungen nicht geschehen", so der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich nach der Sondersitzung des Innenausschusses in Wiesbaden.
Der Datenschutzbeauftragte hatte in einer Bewertung der Quellen-TKÜ durch hessische Polizeibehörden bemängelt, dass nicht mehr nachvollzogen werden könne, was die konkret eingesetzte Software leisten konnte. Der schriftliche Auftrag gab die Abläufe und Leistungen nur unzureichend wieder. Ein Abnahmeprotokoll über die gelieferte Software gab es nicht. Eine Überprüfung, ob auch andere eventuelle unzulässige Funktionalitäten der eingesetzten Software vorhanden waren, erfolgte nicht. Auch fehlte eine Dokumentation der Abläufe der Überwachung.
"Es ist nicht damit getan, immer neue technische Mittel zur Strafverfolgung zu fordern und einzusetzen, es muss von Seiten der Sicherheitsbehörden garantiert werden, dass diese technischen Mittel auch korrekt und verfassungskonform eingesetzt werden. Es geht hierbei um tiefe Grundrechtseingriffe, wofür das Bundesverfassungsgericht enge Grenzen gesetzt. Eklatante Schlampereien, wie vom Datenschutzbeauftragten festgestellt, darf es nicht geben", so Frömmrich.
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Datum: 22.03.2012 - 15:30 Uhr
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