Xpert-Timer – gelungenes Hilfsmittel zur Zeiterfassung
Der Xpert-Timer hilft Selbstständigen und Firmenmitarbeitern die täglich aufgewendete Zeit für Projekte zu protokollieren und auszuwerten. Egal ob zur internen Leistungserfassung oder als Beleg für Kunden, der Xpert-Timer stoppt die Zeiten im Hintergrund und zeigt die bereits verbrauchte Zeit auf einer Zeitleiste an. Die Software gibt es jetzt auch mit Synchronisationsmodul, welches die Erfassung der Zeiten auch ohne Verbindung zur zentralen Datenbank erlaubt.

(firmenpresse) - Beim Xpert-Timer handelt es sich um eine datenbankbasierte Applikation, die die Zeit erfasst welche ein Mitarbeiter an verschiedenen Projekten verbringt. Dabei kann zwischen verrechenbaren und nicht verrechenbaren Projekten (z.B. interne Aufgaben) unterschieden werden. Die Erfassung erfolgt auf maximal drei Ebenen: Kunde, Hauptprojekt und entsprechende Unterprojekte, wobei die Anzahl der Projekte nicht begrenzt ist. Zu den Projekten können dann noch eigene Aufgaben erfasst werden.
Die Besonderheit des Tools sieht der Hersteller Xpert-Design Software in der Zeitleiste des Xpert-Timer. Diese schwebt auf dem Desktop und zeigt die aktuell verbrauchte Zeit eines Projekts komfortabel an. Die Stoppuhr läuft automatisch mit, so dass die Zeiten nicht mehr per Hand einzutragen sind. Das Umschalten zwischen den einzelnen Projekten kann entweder über die Maus oder mit Tastaturkürzeln gesteuert werden. Auch Dr. Andreas Lutz von gruendungszuschuss.de setzt auf den Xpert-Timer: „ Schon nach einigen Tagen Nutzung konnte ich Zeitdiebe erkennen und meine Zeit effektiver planen.“, so sein Kommentar zur Software.
Darüber hinaus kann der Stundenlohn jedes Angestellten festgehalten werden, so dass nach Abschluss des Projekts genau ersichtlich wird wie viele Kosten entstanden sind. Im Auswertungsmodul können diese Daten, von den einzelnen Zeitstempeln bis zu einer Jahresübersicht, angezeigt werden. Viele weitere Filter stehen zur Verfügung, um die Daten je nach Bedarf anzuzeigen. Die Informationen können dann per FTP oder E-Mail versandt, als .pdf oder in Papierformat gedruckt oder zur Weiterverarbeitung über die Schnittstellen exportiert werden.
Mitarbeiter die nicht ständig mit dem Firmennetzwerk verbunden sind, haben die Möglichkeit im Xpert-Timer die Projektzeiten offline zu stoppen, bzw. einzutragen. Sobald die Verbindung zur zentralen Datenbank wieder steht, können die erfassten Zeiten mit der Datenbank synchronisiert werden.
Das Programm steht auf der Firmenwebseite als voll funktionsfähige Testversion zum Download bereit. Diese ist dabei auf 30 Tage limitiert. Die Daten, die während der Testphase festgehalten wurden, gehen beim Erwerb der Benutzerlizenz nicht verloren. Eine 5-Benutzer Lizenz bietet Xpert-Design Software bereits für 330.- Euro zzgl. MwSt. an. Ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
zeiterfassung
projektzeiterfassung
projekte
synchronisation
zeit
reporting
auswertung
projektmanagement
projekt
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Firma Xpert-Design Software, mit Sitz im bayerischen Stadtbergen, hat sich auf die Entwicklung von System- und Desktopprogrammen für das Betriebssystem Microsoft Windows spezialisiert und vertreibt diese seit über 10 Jahren mit großem Erfolg. Hauptaugenmerk liegt dabei bei der Projektzeiterfassung "Xpert-Timer" und dem "BackupXpress" zur Datensicherung.
Xpert-Design Software
Kapellenstr. 14
86391 Stadtbergen
service(at)xpertdesign.de
Datum: 30.09.2008 - 17:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 60199
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Daniela Schälchli
Stadt:
Stadtbergen
Kategorie:
New Media & Software
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 30.09.2008
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1136 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Xpert-Timer – gelungenes Hilfsmittel zur Zeiterfassung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Xpert-Design Software (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).