Pressemitteilung zur Diskussion über die Gerechtigkeit von Löhnen.

Pressemitteilung zur Diskussion über die Gerechtigkeit von Löhnen.

ID: 604722
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Ethikverband der Deutschen Wirtschaft e.V. /
Pressemitteilung zur Diskussion über die Gerechtigkeit von Löhnen.
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Gerechte Löhne ruinieren die Wirtschaft.
Gerechtigkeit ist nach Ulpian (röm Jurist von 170 bis 223 n. Christus) der feste
Wille, einem jeden Menschen sein Recht zukommen zu lassen. Übertragen auf Löhne
bedeutet dies, jeden Mitarbeiter so zu entlohnen, dass er seine Bedürfnisse nach
seinem gusto befriedigen kann. Dann entpräche der Lohn zumindest der
Bedürfnisgerechtigkeit. Dazu muss ein Unternehmen mit seinen Produkten oder
Dienstleistungen die dazu passendem Gewinne erwirtschaften. Die Absatzmärkte
bestimmen den Preis eines Produktes oder einer Dienstleistung jedoch nicht nach
Kriterien der Gerechtigkeit, sondern anhand der Verwertbarkeit. Werden Preise
jedoch nach Verwertbarkeitskriterien bestimmt, und Löhne nach
Gerechtigkeitskriterien, dann entsteht eine nicht zu überbrückende Kluft. Der
Ruin des Unternehmens ist somit vorprogrammiert.

Gerechtigkeit ist also ein ungeeigneter Begriff, um die Höhe eines Lohnes zu
bestimmen. Es ist somit unredlich, Gerechtigkeit anzumahnen, und damit in der
Sache unangemessene, schädliche Emotionen zu wecken. Um gerechte Löhne zahlen zu
können, muss es auch gerechte Preise für Produkte und Dienstleistungen geben.
Das zu erreichen hieße,  die Wirtschaftsordnung weltweit neu zu bestimmen und
Preise nach Gerechtigkeitskriterien festzulegen.

Angemessenheit bestimmt die Lohnhöhe
Löhne werden bestimmt durch die in einer Arbeit oder Dienstleistung innewohnende
Verwertbarkeit und Verkäuflichkeit. Ist eine Arbeit oder ein Produkt nicht
verkäuflich, ist der Wert der Arbeit oder des Produktes ökonomisch gleich Null.
Daran ändert auch die einer Arbeit innewohnende Leistung nichts.



Der ethisch korrekte Begriff für die Lohnhöhe ist somit Angemessenheit. Diese
entsteht durch zwei Faktoren: zunächst durch den Marktwert einer Arbeit. Dieser
wird durch die Menge der Anbieter und die Menge der Nachfrage nach dieser Arbeit
bestimmt. Der zweite Faktor ist der Nutzen, oder um es mit heutiger Terminologie
zu sagen: der Wertschöpfungsbeitrag.  Erwirtschaftet also ein Mitarbeiter sehr
großen Nutzen für ein Unternehmen, und der Gewinn geht an ihm vorbei, dann ist
es richtig, dagegen zu opponieren, denn die Entlohnung ist unangemessen.

Die Höhe eines Lohns muss hinterfragt werden dürfen.
Wir sind historisch etwas blauäugig Karl Marx auf den Leim gegangen, der die
Überzeugung vertrat, Leistung müsse die Ursache für Entlohnung sein. Wäre das
Leistungsprinzip tatsächlich Grundlage der Entlohnung, dann bekämen die meisten
Menschen viel zu geringe Löhne und gleichzeitig viele Menschen zu hohe Löhne. Da
jedoch nicht die Leistung, sondern die Verkäuflichkeit den Wert eines Produktes
oder einer Dienstleitung bestimmt, sollten wir auch die wahren Ursachen der
Entlohnung prüfen, um eine angemessene Entlohnung sicher stellen zu können.

So ist es richtig und redlich, bei geringen und hohen Gehältern gleichermaßen
die Angemessenheit zu hinterfragen. Hone Managerbezüge sind nicht automatisch
unangemessen und Geringverdiener erhalten nicht automatisch unangemessene Löhne.

Sind die Bezüge eines Spitzenmanagers jedoch unangemessen hoch, dann folgt
daraus, dass die Entlohnung von Geringverdienern ebenfalls unangemessen ist, ja
sein muss, denn durch die unangemessen hohen Bezüge steht dem Unternehmen
weniger Geld zur Verfügung, um es angemessen an den Rest der Belegschaft
verteilen zu können.

Ein Unternehmen muss also die Angemessenheit von Bezügen nachweisen können.
Arbeitnehmervertreter müssen bei ihren Lohnforderungen die Unangemessenheit von
Bezügen ebenfalls nachweisen. Das wäre redlich und in der Sache richtig. Erst
dadurch lässt sich, falls erforderlich, eine Schieflage korrigieren. Der Ruf
nach Gerechtigkeit ist dabei eher ungeeignet.

Ulf D. Posé
(Präsident)

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Source: Ethikverband der Deutschen Wirtschaft e.V. via Thomson Reuters ONE
[HUG#1597490]


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Bereitgestellt von Benutzer: hugin
Datum: 27.03.2012 - 12:14 Uhr
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