Rentenversicherungspflicht für Selbständige: Logopäden fordern Vergütung, die Altersvorsorge erm

Rentenversicherungspflicht für Selbständige: Logopäden fordern Vergütung, die Altersvorsorge ermöglicht - knapp 26 Euro Bruttostundenlohn reicht nicht aus

ID: 605104
(ots) - Die Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von
der Leyen, Selbständige zu verpflichten, eine private oder
gesetzliche Rentenversicherung abzuschließen, kommentiert die
Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl),
Christiane Hoffschildt: "Der Deutsche Bundesverband für Logopädie
begrüßt, dass die Altersabsicherung der Freiberufler in den Blick der
Politik rückt. Auch wir als Berufsverband sorgen uns um eine
angemessene Altersversorgung unserer 43% freiberuflichen Mitglieder.
Leider ist das Problem mit einer Zwangsversicherung allein nicht zu
lösen, wenn vielen freiberuflichen Logopäden aufgrund der geringen
Vergütung ihrer Leistungen die erforderlichen Mittel fehlen, um die
Beiträge für eine ausreichende Rentenversicherung aufzubringen. So
zahlen die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) in Ostdeutschland
beispielsweise nur 25,76 Euro brutto für eine 45-minütige
Einzeltherapie plus Vor- und Nachbereitungszeit. Wir fordern
insbesondere den Bundesgesundheitsminister auf, uns in unserem
Eintreten für eine gerechte Entlohnung logopädischer Leistungen zu
unterstützen. Erste in diesem Zusammenhang dringend notwendige
Maßnahmen sind die - zumindest vorübergehende - Aussetzung der
Anbindung der Vergütung an die Steigerung der Grundlohnsumme sowie
die Angleichung der Vergütung in den ostdeutschen KV-Bezirken an die
Preise in Westdeutschland."

Hintergrund:

Der Deutsche Bundesverband für Logopädie e.V. ist der
Berufsverband der freiberuflichen und angestellten Logopäden mit
11.500 Mitgliedern. Davon sind mehr als 90% Frauen, deren
Armutsrisiko im Alter generell größer ist. Einer dringend notwendigen
deutlichen Anhebung der Preise steht neben der starken allgemeinen
Verhandlungsposition der gesetzlichen Krankenkassen als nahezu
einziger Abnehmer der Leistungen auch die gesetzliche Vorgabe


entgegen, dass die Preise nicht stärker steigen dürfen als die Löhne
und Gehälter insgesamt (sogenannte Anbindung an die
Grundlohnsummen-Steigerungsrate).



Pressekontakt:
V.i.S.d.P.: Christiane Hoffschildt, Deutscher Bundesverband für
Logopädie e.V., Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere
Informationen: Margarete Feit, Tel.: 02234/37 95 327, Fax: 02234/37
95 313, E-Mail: feit@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de

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Datum: 28.03.2012 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin



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