ADAC-Tipps zum "Saisonbeginn" 1. April: Nummernschild wechsel dich /
Ab Sommer bekommt das Saisonkennzeichen Konkurrenz
ID: 605344
ist am 1. April wieder "Saisonbeginn". Vor allem bei Neuzulassungen
kommt das 1997 eingeführte Saisonkennzeichen ins Spiel, weil man sich
damit das ständige An- und Abmelden und somit Zeit und Geld spart.
Die Gültigkeit dieses Kennzeichens ist auf einen bestimmten Zeitraum
(mindestens zwei, höchstens elf Monate) begrenzt. So kann auch die
Versicherung und Steuer reduziert werden. Aktuell gibt es in
Deutschland rund 1,9 Millionen Saisonkennzeichen. Die Zahl oberhalb
des Strichs zeigt den Monat des Beginns und die unterhalb des Strichs
den Monat, an dem der Zulassungszeitraum endet.
Wichtig für alle, die auf Saisonkennzeichen setzen: Ab 1. Juli
2012 kommt mit dem Wechselkennzeichen eine neue Möglichkeit der
Zulassung. Dann dürfen zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse
wechselweise mit nur einem Nummernschild genutzt werden. Die
wichtigsten Wechselkombinationen sind Pkw-Pkw, Pkw-Oldtimer,
Pkw-Wohnmobil sowie Motorrad-Motorrad und Motorrad-Quad/Trike.
Vorteil gegenüber dem Saisonkennzeichen: Die Nutzung ist nicht an
einen bestimmten Zeitraum gebunden. Das Wechselkennzeichen kann nach
Lust und Bedarf umgesteckt werden. Die ADAC Autoversicherung wird zum
Start ihren speziell entwickelten Tarif vorstellen. Autofahrer
profitieren dadurch von attraktiven Versicherungsbeiträgen.
Fahrten mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen sind verboten. In
so einem Fall liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
vor. Auch Probe- oder Überführungsfahrten sind außerhalb des
Zulassungszeitraums nicht erlaubt. Es drohen nicht nur Punkte in
Flensburg, sondern auch Geldstrafe und im Extremfall sogar
Freiheitsstrafe. Kommt es bei einer Fahrt mit abgelaufenem
Kennzeichen zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, wird die
Versicherung Regress in voller Schadenhöhe nehmen. Der
Fahrzeugbesitzer haftet dann mit seinem gesamten Vermögen, was
existenzbedrohend sein kann.
Sogar das Parken mit abgelaufenem Kennzeichen kann teuer werden.
Vor oder nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das
Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Wer
hier dennoch parkt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem
Punkt rechnen. Außerdem kann das Fahrzeug kostenpflichtig
abgeschleppt werden.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Jochen Oesterle
Tel.: +49(0)89/7676-3474
e-Mail: Jochen.Oesterle@adac.de
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Datum: 28.03.2012 - 11:31 Uhr
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Kategorie:
Auto & Verkehr
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