Beugt sich die Allianz demöffentlichen Druck?
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Bundesgerichtshof zur Klärung der Europarechtswidrigkeit des
Policenmodells bat der Vorsitzende Richter des Senates die
Verfahrensbeteiligten eindringlich, in Anbetracht der Vielzahl der zu
der streitgegenständlichen Rechtsfrage anhängigen
Verfassungsbeschwerden, Revisionsverfahren und Instanzenverfahren,
darum, dass die Parteien dem Senat nunmehr die Möglichkeit geben,
diese grundlegende Rechtsfrage zu beantworten und diese nicht wieder
prozesstaktisch zu verhindern. Der Senat beabsichtige weiterhin die
Vorlage der streitgegenständlichen Rechtsfrage beim Europäischen
Gerichtshof (EuGH).
Entgegen aller Erwartungen erklärten die beteiligten
Lebensversicherer Allianz und Zurich Deutscher Herold kein
Anerkenntnis, sondern vertraten auch weiterhin ihre Rechtsauffassung,
dass die Klagen abzuweisen seien. Sie warten weiterhin auf eine
entsprechende Entscheidung des Senates.
Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG, dazu:
"Möglicherweise mag dieses Taktieren der Anwesenheit verschiedener
Pressevertreter geschuldet sein. Inwieweit die Allianz und die Zurich
Deutscher Herold in den von uns betreuten Verfahren weiter Courage
zeigen, bleibt abzuwarten. Letztendlich kommen bei einer positiven
Entscheidung durch den EuGH auf die Assekuranz Nachregulierungen von
mehreren hundert Milliarden Euro zu."
Pressekontakt:
Jens Heidenreich
Direktor der proConcept AG, Projektleiter LV-Doktor
Tel.: 0345 - 472242030
E-Mail: medien@proconcept.ag
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Datum: 28.03.2012 - 14:31 Uhr
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