Anforderungen an Werbung für medizinische Geräte

Anforderungen an Werbung für medizinische Geräte

ID: 606349

Selbstverständlich ist es Herstellern auch medizinischer Geräte besonders wichtig, diese so am Markt zu präsentieren, dass sich möglichst viele potentielle Kunden zum Kauf entscheiden.

Daran sind jedoch gerade im medizinischen Bereich hohe Anforderungen geknüpft, die es zu erfüllen gilt.



(firmenpresse) - So hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 6 U 93/11) am 23.11.2011 einen Fall zu verhandeln, in dem ein Ultraschallgerät zu Zwecken der Hautverjüngung beworben wurde.

Dazu wurde auf Schlagworte wie „Faltenreduktion“, „Hautverjüngung“, „schneller und sichtbarer Erfolg“ und „Bindegewebsstraffung“ zurückgegriffen.
Eine solche Werbung bedarf jedoch fundierter wissenschaftlicher Nachweise, die die angepriesene Wirkung auch tatsächlich belegen. An Nachweise dieser Art sind selbstverständlich ebenfalls hohe Anforderungen zu stellen, um dem hohen Gut Gesundheit gerecht zu werden, das es zu schützen gilt.

Insoweit ließen die Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe die von der Beklagten vorgelegten Studien nicht ausreichen, da diese keine wissenschaftlichen Standards vorwiesen, beispielsweise waren sie nicht von einem objektiven Dritten eingeholt, sondern der wissenschaftliche Leiter war gleichzeitig geschäftsführender Gesellschafter der Herstellerfirma der Geräte.


Fazit:
Der Fall stellt sehr deutlich dar, dass bei der Werbung mit scheinbar wissenschaftlichen Erkenntnissen Vorsicht geboten ist. Um meist kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, Rat bei einem spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen.


© RA Axel Mittelstaedt 2012 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com


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Die Kanzlei Mittelstaedt, Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
Email: info(at)designvocat.com



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Datum: 29.03.2012 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.03.2012

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