Rüstungsexporte unterbinden - GRÜNE: Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht maßgeblich sein

Rüstungsexporte unterbinden - GRÜNE: Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht maßgeblich sein

ID: 606743

Rüstungsexporte unterbinden - GRÜNE: Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht maßgeblich sein



(pressrelations) -
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauert das Missverhältnis zwischen den friedenspolitischen Zielen Deutschlands und den fragwürdigen Exporterfolgen der Rüstungsindustrie. "Wir bedauern sehr, dass der Anspruch der Bundesrepublik Deutschland, eine restriktive Rüstungspolitik zu betreiben, in der Praxis nur unzureichend umgesetzt wird, so Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN.

DIE GRÜNEN erinnern daran, dass auf Druck ihrer Bundestagsfraktion im Jahr 2000 die politischen Grundsätze der Bundesregierung für Rüstungsexporte deutlich verschärft wurden. "Leider müssen wir feststellen, dass diese Grundsätze keine ausreichende Bindekraft entfalten. Entgegen der Grundsätze setzen sich im Verfahren viel zu oft wirtschafts- und industriepolitische Interessen und nicht menschenrechtliche Kriterien durch. Deshalb haben DIE GRÜNEN jetzt auch ein Eckpunktepapier für ein neues Rüstungsexportgesetz vorgelegt."

"Den wachsendenden Rüstungsexporten steht eine mangelnde Transparenz und eine fehlende parlamentarische Kontrolle gegenüber. Im Gegensatz zur LINKEN sind wir aber gegen die generelle Einstellung aller Exporte. Beispielsweise gehören auch Mienenräumgeräte oder Geländewagen mit Sonderschutz an Hilfsorganisationen zu den Rüstungsexporten ? solche Exporte sollten auch weiterhin erlaubt sein. Wir fordern, Unternehmen der Rüstungsindustrie dabei zu unterstützen, zivile Güter zu entwickeln, zu produzieren und erfolgreich anzubieten."

Um den Aspekt der Menschenrechte und der Gefahr von innerer Repression und mehr Gewicht zu verleihen, fordern DIE GRÜNEN die ?Gemeinsamen Standpunkte? der EU zu Waffenexporten, im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und im Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) zu verankern. "Andere europäische Staaten wie Großbritannien, Schweden, Dänemark, Tschechien und Österreich haben den ?Gemeinsamen Standpunkt? bereits in ihr nationales Recht übernommen. Die Rüstungsexportrichtlinie und der ?Gemeinsame Standpunkt? der EU enthalten viele gute Kriterien für eine restriktive Exportpolitik. Es würde der Bundesrepublik Deutschland gut anstehen, diese EU-Standpunkte auch gesetzlich zu verankern."




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Datum: 29.03.2012 - 13:30 Uhr
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