Frank Hennig: Rahmenbedingungen für Finanzberatung und Finanzberater
ID: 607303
Frau Aigner sieht das Vertrauen von Anlegern, in den Rat von Finanzvermittlern, in den letzten Jahren viel zu oft enttäuscht. Zum Beispiel dann, wenn unter dem Deckmantel von Kompetenz und Seriosität ungeeignete Investments als sichere Anlage für die Altersvorsorge verkauft wurden und heute noch werden.
Grundlage dieser Meinung von Frau Aigner ist eine Studie Ihres eigenen Ministeriums. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Vermögensschäden auf Grund mangelhafter Finanzberatung auf jährlich 20 bis 30 Mrd. EUR geschätzt werden können.
Hilfreiche Checklist für die Beratersuche
Diese kommt von der Verbraucherzentrale in Baden Württemberg: Hier heißt es:
Bekommt ein Anlageberater Provisionen, steht er in einem Interessenkonflikt, wenn das Produkt, das am besten zum Ratsuchenden passt, ihm weniger Provision beschert als ein Anderes. Daher ist eine unabhängige Beratung auf Honorarbasis vorzuziehen. Eine kundenorientierte Finanzberatung beachtet auch die Absicherung existenzieller Risiken: Gibt es eine Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung? Ist die Familie abgesichert? Gibt es im Einzelfall spezielle Risiken, die abgesichert werden sollten? Tipp: Finger weg von Kombinationen aus Rentenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Anlageberater müssen sämtliche Ziele und Wünsche Ihrer Kunden ermitteln. Die Vermögenssituation und die Risikobereitschaft der Kunden müssen genau analysiert werden.
Gute Berater erklären Anlagekriterien wie Rendite, Sicherheit und Flexibilität, fragen die Prioritäten des Anlegers ab und halten diese schriftlich fest. Wichtig ist, dass Alternativen besprochen werden und auch über kostengünstige Produkte wie z.B. Tagesgelder, Bundesschatzbriefe und Aktienindexfonds informiert wird. Der Produktvorschlag des Beraters muss in Bezug auf die drei Anlagekriterien bewertet werden. Der Kunde muss über die Kosten, während der gesamte Vertragslaufzeit transparent informiert werden. Qualifikationsnachweise des Beraters sind ein gutes Zeichen, wenn diese nicht von Produktanbietern stammen. Die Protokollierung des Beratungsgesprächs sollte nach den Spielregeln des Anlegers erfolgen. Was ihm wichtig ist, muss auf jeden Fall festgehalten werden. Bestehen Sie daher auf die Erstellung eines Beratungsprotokolls und unterzeichnen dieses gemeinsam mit dem Berater.
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Wirtschaftskanzlei Frank Hennig und Kollegen
Tauentzienstr. 7 b/c
10789 Berlin-Charlottenburg
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Datum: 30.03.2012 - 08:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 607303
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Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 30.03.2012
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