Bundesfinanzhof entscheidet: Fahrten zum Studium in voller Höhe steuerlich absetzbar
Bisher galt in diesen Fällen die Entfernungspauschale, weil der Gesetzgeber die Universität oder Berufsschule als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen hat. Demzufolge wurde nur der einfache Weg berücksichtigt. Nun können die Kosten für Hin- und Rückweg angegeben werden. Außerdem können Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Abwesenheit von der Wohnung mehr als acht Stunden dauert
In den vor dem Bundesfinanzhof verhandelten Fällen ging es zum einen um eine Studentin, die ein Zweitstudium absolviert (AZ VI R 44/10). Die Richter entschieden, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Hochschule als vorweggenommene Werbungskosten in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden können. Ähnlich lag der Fall eines Zeitsoldaten (AZ VI R 42/11), der eine Berufsförderungsmaßnahme in Vollzeit wahrnimmt. Auch hier wurde der Abzug der entstehenden Fahrtkosten in voller Höhe gestattet und zusätzlich Verpflegungsmehraufwendungen für seine Abwesenheit von zu Hause gewährt.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG, zeigen wir Ihnen alle Möglichkeiten auf, um Ihre Steuervorteile zu nutzen. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.
Gudrun Steinbach (Vorstand)
Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Riesstraße 17
80992 München
Telefon: (089) 278 131 13
Telefax: (09402) 503 523
E-Mail: g.steinbach(at)lohi.de
Datum: 30.03.2012 - 10:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 607529
Anzahl Zeichen: 1616
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Mandy Saur
Stadt:
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 / 7 59 35-54
Kategorie:
Steuerberatung
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 30.03.2012
Diese Pressemitteilung wurde bisher 306 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesfinanzhof entscheidet: Fahrten zum Studium in voller Höhe steuerlich absetzbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Fröhlich PR GmbH i.A. der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).