Die hohe zahnmedizinische Qualität in Deutschland erhalten
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Die hohe zahnmedizinische Qualität in Deutschland erhalten
Berlin, 30. März 2012 ? Vor 60 Jahren wurde - aus Patientenschutzgründen - erstmals gesetzlich festgelegt, dass die Ausübung der Zahnheilkunde in Deutschland nur Zahnärzten vorbehalten ist. Als Grundvoraussetzung wurden ein Hochschulstudium und die Approbation nach dem Examen fixiert. Zum Jubiläum macht die Bundeszahnärztekammer auf die hohe und international Maßstab setzende Qualität der deutschen Zahnmedizin aufmerksam und postuliert, diese nicht über Bord zu werfen.
Mit dem "Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde" (ZHG) vom 31. März 1952 wurde in der Bundesrepublik Deutschland die Zahnmedizin elementar neugeordnet. Deutschland professionalisierte die Zahnmedizin analog der Medizin.
Als vornehmliche Aufgabe sieht es die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) an, das ZHG in Deutschland vor nationalen aber auch europäischen Einflüssen zu schützen. "Ziel muss es sein, dieses Gesetz nicht aufzuweichen", erklärt der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, "denn es ist beispielgebend. Aktuelle Tendenzen, wie sie durch Vorschläge zur Substitution (zahn-)ärztlicher Verantwortlichkeiten auf nichtärztliche Gesundheitsberufe angestrebt werden, würden die hohe Qualität der Zahnmedizin in Deutschland aushöhlen. Im Interesse der Patientensicherheit darf es keinen Qualitätsabfall aus wirtschaftlichen Gründen geben. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, bei allen Effizienzbestrebungen im Gesundheitssystem die herausragenden deutschen Standards nicht zu nivellieren."
Pressekontakt: Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de
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Datum: 30.03.2012 - 11:15 Uhr
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