Landesweite Verordnung für Hygiene tritt in Kraft
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Landesweite Verordnung für Hygiene tritt in Kraft
Gesundheitsminister Norbert Bischoff: "Krankenhaushygiene ist unabdingbar für den Infektionsschutz. Der gesetzlich vorgeschriebene Einsatz von Hygienefachpersonal ist ein Garant dafür. Aber dennoch bleibt richtig: Der Staat kann zuhauf Regelungen für eine verbesserte Hygiene erlassen. Entscheidenf ist, dass sie vor Ort gelebt und umgesetzt wird."
Mit der Hygieneverordnung werden Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung und Bekämpfung von Infektionen und resistenten Krankheitserregern geregelt. Außerdem legt sie die personelle Ausstattung mit Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikerinnen und -hygienikern sowie deren Aufgaben fest.
In Krankenhäusern mit Schwerpunktversorgung und Universitätskliniken muss ein speziell ausgebildeter Krankenhaushygieniker hauptberuflich eingesetzt werden. In übrigen Krankenhäusern ist eine Beratung durch einen solchen Krankenhaushygieniker sicherzustellen. Außerdem werden in jedem Krankenhaus mindestens eine besonders qualifizierte Hygienefachkraft in der Pflege und ein hygienebeauftragter Arzt zur Unterstützung der Krankenhausleitung eingesetzt. Bis zum 31.12.2016 müssen diese Regelungen flächendeckend umgesetzt sein.
Minister Bischoff erklärt: "Bereits jetzt hat Sachsen-Anhalt in 35 von 49 Krankenhäusern Krankenhaushygieniker. Zudem werden im Land entsprechende Fachkräfte ausgebildet. Der erfolgreiche Infektionsschutz erfordert jedoch institutionsübergreifende Konzepte. So wurde schon im Oktober 2010 das Netzwerk Hygiene in Sachsen-Anhalt HYSA gegründet. Es besteht aus verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens, die Hygienemaßnahmen im Bereich der medizinischen Versorgung interdisziplinär bearbeiten."
Zudem wurde eine Internetplattform eingerichtet, auf der sich auch Bürgerinnen und Bürger informieren können. Die Adresse lautet: www.hysa.sachsen-anhalt.de
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Datum: 30.03.2012 - 13:30 Uhr
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