WN: Kommentar zum Schweizer Haftbefehl gegen NRW-Steuerfahnder
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den Schweizer Haftbefehl mag hierzulande die Stimmungslage treffen.
Es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei dem Deal
mit der sogenannten Steuer-CD um einen abenteuerlichen Fall handelt,
der in Kleinarbeit von den Schweizer Strafverfolgungsbehörden
rekonstruiert wird. Eine mutmaßliche Erpressung, getarnte
Überweisungen an den aus Österreich stammenden Daten-Hehler, ein
ungeklärter Suizid. Schon im Dezember machte die Bundesanwaltschaft
der Schweiz kein Geheiminis daraus, dass sie sich auch für die Rolle
der deutschen Steuerbehörden in diesem Fall sehr interessiert. Wer
bei der Jagd auf Steuersünder nach dem Durchgriff des Rechtsstaats
ruft, sollte sich gleichzeitig darüber Gedanken machen, unter welchen
Umständen solche für den Fiskus lukrativen Datensammlungen zustande
kommen. In der Schweiz muss sich der Mitarbeiter der Credit Suisse
vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Der Mittelsmann, der mit den
NRW-Fahndern Kontakt hatte, nahm sich in der Haft das Leben. Auch
solche Umstände zeigen, wie wichtig es ist, die Steuerpolitik in
Europa zu harmonisieren. Selbst ein schwaches Abkommen mit der
Schweiz erscheint besser als der momentane Zustand. Wolfgang
Kleideiter
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Datum: 01.04.2012 - 18:45 Uhr
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