Erbschaftsteuergesetz steht erneut auf dem Prüfstand / Drohende Erbschaftsteuerreform: Jetzt handel

Erbschaftsteuergesetz steht erneut auf dem Prüfstand / Drohende Erbschaftsteuerreform: Jetzt handeln

ID: 609150
(ots) - Wie aus einem Gutachten des wissenschaftlichen
Beirats des Bundesfinanzministeriums (BMF) hervorgeht, empfiehlt
dieser, die derzeitige Begünstigung von Unternehmensvermögen
aufzuheben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Beschluss vom 5.
Oktober 2011 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der
erbschaftsteuerlichen Verschonung von unternehmerischem Vermögen
geäußert und daher das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum
Verfahrensbeitritt aufgefordert.

Das Gutachten kommt nun zu dem Ergebnis, dass die weitgehenden
Vergünstigungen bei Unternehmensnachfolgen nicht gerechtfertigt
werden können und in Zukunft völlig abgeschafft werden sollten.
Gleichzeitig sollten die erbschaftsteuerlichen Freibeträge reduziert
werden. Als Ausgleich für die steuerliche Belastung empfiehlt der
wissenschaftliche Beirat des BMF, die Steuersätze zu senken. Der
erhöhten Liquiditätsbelastung könne mittels Steuerstundungsmodellen
Rechnung getragen werden.

"Um auf die möglichen Konsequenzen einer Reform des
Erbschaftsteuergesetztes bestmöglich vorbeireitet zu sein, macht es
Sinn, die Gestaltung zur Unternehmensnachfolge baldmöglichst zum
Abschluss zu bringen" gibt Dr. Hellmut Götz, Leiter Fachbereich
Unternehmensnachfolge der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zu
bedenken. "Wir gehen davon aus, dass sich das Ende der
erbschafsteuerfreien Unternehmensnachfolgen abzeichnet und empfehlen,
das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des BMF zum Anlass zu
nehmen, die derzeit noch bestehenden Verschonungsregeln für
unternehmerisches Vermögen auszunutzen" so Dr. Götz.

Derzeit kann im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder von Todes
wegen unternehmerisches Vermögen weitgehend privilegiert besteuert
bzw. unter bestimmten engen Voraussetzungen völlig steuerfrei auf die
nächste Generation oder einen Dritten übertragen werden. Sollte es im


Zuge einer Reform zu den angestrebten Änderungen des
Erbschaftsteuergesetzes kommen, ist davon auszugehen, dass sich diese
noch geltenden Privilegien für den Mittelstand deutlich
verschlechtern werden.

Zur Information:

Als eine der führenden Gesellschaften für Wirtschaftsprüfung und
prüfungsnahe Dienstleistungen, Steuerberatung und
wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services sind wir ein
professioneller Partner für den Unternehmenserfolg unserer Mandanten.
Mit rund 1.900 Mitarbeitern an 25 Standorten betreut die Gesellschaft
nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen
und Größenordnung. Durch persönliche Betreuung, Verlässlichkeit und
höchste Qualität sowie durch die Einbindung in das leistungsfähige
internationale Netzwerk ist BDO die erste Adresse für den
Mittelstand, Familienunternehmen und aufstrebende
kapitalmarktorientierte Unternehmen.

BDO ist Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks. Es
ist die einzige der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit
europäischen Wurzeln. Das Netzwerk von rechtlich selbstständigen,
voneinander unabhängigen Gesellschaften besteht seit 1963 und ist mit
knapp 48.000 Mitarbeitern in 135 Ländern präsent. Im Jahr 2011
erwirtschaftete das Netzwerk einen Umsatz von 4,1 Mrd. Euro.



Pressekontakt:
Nicole Mainzer
Referentin Presse/Kommunikation
Tel: +49 40 - 30293-552
Fax: +49 40 - 30293-388
nicole.mainzer@bdo.de

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Datum: 02.04.2012 - 14:15 Uhr
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