Bundesverfassungsgericht für Fernsehaufnahmen im Gericht
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(PresseBox) - Im Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht ein Verbot von Fernsehaufnahmen ausgesetzt, das vom Landgericht Hamburg für ein noch laufendes Strafverfahren verhängt worden war.
"Das ist ein großer Erfolg für die Rundfunkfreiheit und ein wichtiges Signal für den Medienstandort Hamburg", erklärte Stefan Endter, Geschäftsführer des DJV Hamburg. Der DJV hat die Beschwerdeführerin, die freie Fernsehjournalistin Gita Ekberg, in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützt und ihr Rechtsschutz gewährt.
Das Landgericht Hamburg hatte das Verbot jeglicher Filmaufnahmen in dem Strafverfahren mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten des Angeklagten begründet. Demgegenüber befand das Bundesverfassungsgericht, etwaige Nachteile für das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten würden in diesem Fall nicht so schwer wiegen, dass sie eine vollständiges Verbot von Aufnahmen rechtfertigen könnten (Az. 1 BvR 711/12).
Bereits in der heutigen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg wurden dementsprechend Fernsehaufnahmen zugelassen, und zwar im Rahmen der üblichen Poollösung, bei der ein Kamerateam Aufnahmen macht und sich verpflichtet, diese allen interessierten Berichterstattern unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Angeklagt ist ein Mann, der gestanden hat, eine Studentin entführt und in seine Wohnung gebracht zu haben. Die Wohnung hatte er mit Stacheldraht vor den Fenstern, gesicherten Türen und einer schallisolierten Telefonzelle zu einer Art Gefängnis umgebaut. Dem Opfer gelang die Flucht. Das Urteil soll am 4. April verkündet werden.
Der Prozessbevollmächtigte der Beschwerdeführerin, Rechtsanwalt Gernot Lehr aus der Sozietät Redeker Sellner Dahs: "Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts reiht sich in eine Kette von Entscheidungen ein, die das Verhältnis zwischen berechtigtem öffentlichen Informationsinteresse und Persönlichkeitsschutz klärt."
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Datum: 02.04.2012 - 15:31 Uhr
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