NRZ: Ein Sieg für die Nachtruhe - Kommentar zum Nachtflugverbot von Michael Minholz
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Das sind die Fakten - egal ob man über Autos, Bahn oder Flugzeug
redet. Im Zweifel muss das Wohl des Menschen im Mittelpunkt stehen,
hat das Bundesverwaltungsgericht nun letztinstanzlich entschieden.
Das bereits in der Vorinstanz verhängte Nachtflugverbot am
Frankfurter Flughafen bleibt bestehen. In der Kernnacht zwischen 23
Uhr und 5 Uhr darf es keine Flüge geben. Ein Sieg der Nachtruhe. Doch
für ungehemmten Jubel bei geplagten Flughafenanwohnern gibt es
keinen Anlass. Das Urteil gilt für einen speziellen Fall und nur für
den Frankfurter Flughafen. Bundesverkehrsminister Ramsauer will an
den Lärmschutzbedingungen vorerst nichts ändern, ahnt aber wohl, dass
der Druck auf ihn in der Folgezeit wachsen wird. Die Debatte um den
Lärmschutz wird beflügelt. In NRW beispielsweise soll es bald am
Kölner Flughafen ein Nachtflugverbot für Passagierflieger geben. Es
wird im Einzelfall eine schwierige Abwägung zwischen sozialen und
ökonomischen Interessen werden. Es werden Schlagworte fallen wie
Standort Deutschland, Mobilität, Drehkreuze. Wie sehr das Thema
wirtschaftlich relevant ist, zeigt die Tatsache, dass die Aktienkurse
von Lufthansa und Fraport nach dem Urteil auf Sinkflug gingen.
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Datum: 04.04.2012 - 19:12 Uhr
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