Damit Arbeitslosigkeit nicht krank macht
ID: 611709
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterzeichnen
Kooperationsvereinbarung // Ziel ist es, Arbeitslose für die eigene
Gesundheit zu sensibilisieren und stärker Präventionsangebote zu
nutzen
"Wer gesund ist und arbeiten will, hat in der Welt nichts zu
fürchten" schrieb einst Gotthold Ephraim Lessing. Mehr als
zweihundert Jahre später ist dieser Satz überholt. Nationale und
internationale Studien belegen, dass - insbesondere anhaltende -
Arbeitslosigkeit krank macht. Bereits heute weist jeder dritte
Leistungsberechtigte in der Grundsicherung ("Hartz IV")
gesundheitliche Einschränkungen auf. Nachgewiesen ist auch, dass die
mentale wie physische Verfassung der Arbeitslosen Vermittlungserfolge
stärker beeinflussen kann als ihre formale Qualifikationen. Daher
wollen die BA und der GKV-Spitzenverband zusammen mit seinen
Mitgliedskassen an diesem Punkt ansetzen und Arbeitslose gezielt über
Präventionsangebote informieren.
Arbeitslosigkeit wird von den Betroffenen als einschneidendes
Erlebnis empfunden, das ihnen den Boden unter den Füßen wegzieht.
Lebensperspektive, gesellschaftliches Ansehen, finanzielle
Absicherung, Lebenssinn und Lebensstruktur - nichts ist mehr wie es
war. Diese Belastung kann früher oder später eine Krankheit auslösen.
"Es gilt, den "Teufelskreis" Arbeitslosigkeit und Krankheit zu
durchbrechen", betont Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung in der
BA. "Wer seine Gesundheit bereits soweit eingebüßt hat, dass darunter
seine Beschäftigungsfähigkeit leidet, hat kaum eine Chance auf einen
Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Wir wollen darauf hinwirken, dass
unsere Kunden möglichst gesund bleiben oder gesund werden. Wir gehen
in die Kooperation mit dem GKV-Spitzenverband und den Krankenkassen,
um einen Prozess anzustoßen, der Gesundheits- und Arbeitsmarktpolitik
enger miteinander verzahnt."
Obwohl gerade Arbeitslose Präventionsmaßnahmen bräuchten, nutzt
diese Gruppe die vorhandenen Angebote der Krankenkassen seltener.
Jobcenter und Arbeitsagenturen sollen daher Möglichkeiten nutzen, den
Präventionsgedanken stärker im Beratungs- und Vermittlungsprozess zu
verankern. Durch konkrete Hinweise auf Angebote der Krankenkassen vor
Ort können Arbeitslose motiviert werden, beispielsweise an
Bewegungs-, oder Stressbewältigungskursen teilzunehmen. Die
Gesetzliche Krankenversicherung entwickelt den Rahmen für einen
erleichterten Zugang von Arbeitslosen zu Präventionsmaßnahmen.
Konkret geplant ist zum Beispiel, dass Krankenkassen unter bestimmten
Bedingungen die Kosten von Präventionsangeboten für Arbeitslose vorab
ganz oder teilweise übernehmen. Normalerweise gehen Versicherte in
Vorleistung und bekommen rund 80 Prozent der Kurskosten bei
nachgewiesener regelmäßiger Teilnahme von den Kassen im Nachhinein
erstattet. Auch sollen Gesundheitsförderungsmaßnahmen verstärkt mit
Arbeitsmarktmaßnahmen verzahnt werden.
"Natürlich schafft diese Kooperation keine neuen Jobs, aber sie
eröffnet Möglichkeiten, dass Arbeitslose gesund bleiben. Und gesunde
Menschen schaffen einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt einfacher.
Diese Art der Hilfe zur Selbsthilfe ist für uns der richtige Weg.
Hierbei gibt es viele Gewinner - die Arbeitslosen selbst profitieren
genauso wie die Sozialversicherungen und die Wirtschaft", so Gernot
Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
Die Kooperationspartner betonen, dass die Inanspruchnahme von
Gesundheitsförderungsangeboten freiwillig sei. Weder solle
Arbeitslosen eine bestimmte Lebensweise aufgezwungen werden, noch
würden Leistungen oder Hilfen an eine Kursteilnahme gekoppelt.
Pressekontakt:
- Bundesagentur für Arbeit, Anja Huth, Tel. 0911 179-2218
- GKV-Spitzenverband, Ann Marini, Tel. 030 206288-4210
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Datum: 05.04.2012 - 09:44 Uhr
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