Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.: Baugewerbe kritisiert Urteil des Bundesgerichtshofs z

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.: Baugewerbe kritisiert Urteil des Bundesgerichtshofs zur Eindeutigkeit und Vollständigkeit von Ausschreibungsunterlagen

ID: 611802
(firmenpresse) - Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. / Schlagwort(e): Recht/
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.: Baugewerbe kritisiert
Urteil des Bundesgerichtshofs zur Eindeutigkeit und Vollständigkeit
von Ausschreibungsunterlagen

DGAP-Media / 05.04.2012 / 10:00

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Baugewerbe kritisiert Urteil des Bundesgerichtshofs zur Eindeutigkeit und
Vollständigkeit von Ausschreibungsunterlagen

- Urteil schafft Rechtsunsicherheit.

- Risiken werden auf den Auftragnehmer verlagert.

- Auftraggeber darf nicht von Pflicht zu ordnungsgemäßer Ausschreibung
entbunden werden.

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 2011
(Az: VII ZR 67/11) ist ein ausdrücklicher Hinweis des Auftraggebers auf die
Kontaminierung des zum Aushub vorgesehenen Bodens nicht notwendig, wenn
sich eine solche Kontaminierung aus den Umständen klar und eindeutig
ergibt.

'Der Bundesgerichtshof lässt in seinem Urteil außer Acht, dass nach den
Regelnüber die Vergabe von Bauleistungen der Auftraggeber die Leistung
eindeutig und so erschöpfend beschreiben muss, dass alle Bieter die
Beschreibung im gleichen Sinne verstehen und ihre Preise sicher und ohne
umfangreiche Vorarbeit berechnen können. Dies gilt auch für eine
Kontamination des Bodens', kommentiert der Hauptgeschäftsführer des
Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, das Urteil.
'Das Urteil führt dazu, dass immer mehr Risiken vom Auftrageber, in diesem
Fall, dieöffentliche Hand, auf den Auftragnehmer, das Bauunternehmen,
verlagert werden. Die Unternehmen können sich faktisch nicht mehr auf
Vollständigkeit und Richtigkeit der Leistungsbeschreibung verlassen', so
Pakleppa weiter.

Dass sich im konkreten Fall die Bodenkontamination gerade nicht klar und


eindeutig aus den Umständen ergeben hat, hat eine Befragung von acht
Bietern ergeben, die alle bestätigt haben, dass sie bei der Kalkulation von
unbelastetem Boden ausgegangen sind.

'Dieses hat der Bundesgerichtshof jedoch unberücksichtigt gelassen, weil es
nicht das ,objektive Verständnis eines fachkundigen Bieters' wiedergebe.'
So Pakleppa ergänzend. 'Dass den beteiligten Unternehmen vom
Bundesgerichtshof die ,Fachkunde' abgesprochen wird, ist skandalös.
Offenkundig verstehen Juristen mehr vom Bauen als qualifizierte
Unternehmen.'

Pakleppa fordert daher, dass die eigens vom Bundesgerichthof aufgestellten
Grundsätze wieder ernst genommen werden, wonach der Bieter eine den
Ausschreibungsgrundsätzen deröffentlichen Hand entsprechende Ausschreibung
erwarten kann, die den Anforderungen der VOB/A gerecht wird. 'Die
Anforderungen an die Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Ausschreibung
dürfen nicht zu Lasten der Bauunternehmer aufgeweicht werden.' so Pakleppa
abschließend.




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V.i.S.d.P.: Dr. Ilona K. Klein, Zentralverband Deutsches Baugewerbe,
Kronenstraße 55 - 58, 10117 Berlin,
Tel.: 030 20314-408
Fax 030 20314-420
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www.zdb.de


Ende der Pressemitteilung

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164057 05.04.2012
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Datum: 05.04.2012 - 10:00 Uhr
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