Keine AnÂhaltsÂpunkte für AufÂnahme eines ErmittlungsÂverfahrens
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Keine AnÂhaltsÂpunkte für AufÂnahme eines ErmittlungsÂverfahrens
Die StaatsÂanÂwaltÂschaft hat erÂklärt, dass es nach der AnÂzeige gegen den BundesÂminister für wirtÂschaftÂliche ZuÂsamÂmenÂarbeit und EntÂwickÂlung durch einen OppoÂsiÂtionsÂabÂgeÂordneten für die AufÂnahme eines ErÂmittÂlungsÂverÂfahrens keine AnhaltsÂpunkte gibt.
Dazu erklärt BundesÂentÂwickÂlungsÂminister Dirk Niebel: "Ein OppoÂsiÂtionsÂabÂgeÂordÂneter hatte sich entÂschieÂden, die poliÂtische AusÂeinÂanderÂsetÂzung zu verÂlassen und mich mit unÂwahren BeÂhaupÂtungen strafÂrechtÂlich anÂzuÂgreifen. Diese AusÂeinÂanderÂsetÂzung ist jetzt entÂschieÂden. Die StaatsÂanÂwaltÂschaft hat festÂgeÂstellt, dass die medienÂöffentÂlich erÂhobenen VorÂwürfe haltÂlos sind. Ich erÂwarte, dass die OppoÂsiÂtion jetzt zur poliÂtischen SachÂarbeit zurückkehrt."
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Dr. Rolf Steltemeier
Referatsleiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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Datum: 10.04.2012 - 15:15 Uhr
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