Änderung des Unternehmensgegenstandes kann bei GmbH wie Neugründung bewertet werden
ID: 614656
Änderung des Unternehmensgegenstandes kann bei GmbH wie Neugründung bewertet werden

(firmenpresse) - Der BGH hat am 06.03.2012 entschieden, dass die Neuaufnahme der Geschäfte verbunden mit einem neuen Unternehmensgegenstand als eine wirtschaftliche Neugründung einzustufen ist. Diese muss dem Registergericht offengelegt werden. Sonst kann daraus eine Haftung resultieren.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Vorliegend klagt der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH in einem Insolvenzverfahren. Die GmbH hat nach einer vorläufigen Stilllegung die Geschäfte wieder aufgenommen. Sie meldete zur Eintragung ins Handelsregister die Verlegung des Sitzes und die neue Geschäftsführerin. Die Änderung des Unternehmensgegenstandes wurde allerdings nicht angezeigt. Die Beklagte erwarb den einzigen Geschäftsanteil zu einem Preis von 7.500 Euro. Danach wurde die Firma insolvent. Der Kläger beansprucht nun von der Beklagten als Inhaberin aller Geschäftsanteile, die Insolvenzforderungen.
Der BGH hat bestätigt, dass es sich bei der Änderung des Unternehmensgegenstandes um eine wirtschaftliche Neugründung einer Gesellschaft handelt. Es wurde auch die streitige Frage entschieden, wie sich die Haftung darstellt, wenn die Neugründung dem Handelsregister verschwiegen wird. Laut BGH ist entscheidend, ob während der Neugründung zwischen dem Vermögen der Gesellschaft und dem satzungsmäßigem Stammkapital eine Deckungslücke besteht. In einem solchen Fall kommt eine weitgehende Unterbilanzhaftung des Inhabers der Geschäftsanteile in Betracht.
http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 12.04.2012 - 08:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 614656
Anzahl Zeichen: 1727
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 390 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Änderung des Unternehmensgegenstandes kann bei GmbH wie Neugründung bewertet werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).