?Ems sanieren statt ruinieren!?
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"Ems sanieren statt ruinieren!"
Derzeit droht dem Ökosystem Ems weitere Gefahr durch die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen. Für zwei Schiffsüberführungen der Meyer Werft in der zweiten Septemberhälfte der Jahre 2012 und 2014 sollen die derzeit gültigen Umweltauflagen für die Gewässergüte während der Stauzeiten umgangen werden. Beantragt wird im Detail die Aussetzung der kritischen Grenzwerte für Salz und Sauerstoff. Außerdem sieht der Antrag eine substantielle Erweiterung der Gesamtjahresstaudauer vor.
Aus Sicht der Umweltorganisationen sind die den Naturhaushalt gefährdenden Ausnahmegenehmigungen unangemessen. "Auch auf Grundlage des geltenden Rechts können die beiden Schiffe im Herbst 2012 und 2014 überführt werden, die Ausnahmegenehmigungen werden nur beantragt, um für die Überführung Kosten zu sparen", so Marike Boekhoff vom NABU Niedersachsen. "Das ist Respektlosigkeit auf Kosten der Natur!" Das geplante Vorgehen verstößt aus Sicht der Umweltorganisationen gegen europäisches und auch niedersächsisches Naturschutz- und Wasserrecht. Aufgrund der andauernden Ausbaggerungen und Rückstauungen ist die Ems bereits heute in einem extrem schlechten ökologischen Zustand.
Aufgabe aller Beteiligten muss es daher sein, eine weitere Verschlechterung der Gewässergüte zu verhindern. Außerdem wird es höchste Zeit, dass auch die Aufgaben im Bereich der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Europäischen FFH Gesetzgebung an der Ems konsequenter umgesetzt werden. Der in Aufstellung befindliche Integrierte Bewirtschaftungsplan Ems und die laufende Alternativen-Prüfung des Landes Niedersachsen sind Schritte in die richtige Richtung. Die beiden Prozesse müssen aus Sicht der Umweltorganisationen spätestens 2014 in ein überfälliges Sanierungskonzept für die Ems einfließen. "Spätestens 2014 muss das Land Niedersachsen sich festlegen, wie die Gewässergüte der Unterems saniert werden soll und dafür die notwendigen Mittel und Ressourcen zur Verfügung stellen" fordert Beatrice Claus vom WWF. "Solche Ausnahmegenehmigungen würden eine Verschlechterung der Gewässersituation zulassen und eine neue Rechtslage schaffen. So darf sich Niedersachsen nicht aus seiner Verantwortung schleichen!"
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Beatrice Claus
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Datum: 12.04.2012 - 15:30 Uhr
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