Private Krankenversicherung für Feuerwehrbeamte empfehlenswert

Private Krankenversicherung für Feuerwehrbeamte empfehlenswert

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Sollten Feuerwehrbeamte in die Private Krankenversicherung?



(firmenpresse) - Feuerwehrbeamte bekommen von ihrem Dienstherrn über die Beihilfe je nach Dienstherrn zwischen 50% - 70% der Krankheitskosten erstattet. Für die Absicherung der verbleibenden Kosten muss sich der Feuerwehrbeamte eigenständig kümmern. Doch welchen Schutz benötigt nun der Feuerwehrbeamte zur Absicherung seiner verbleibenden Krankheitskosten ? Soll er in der Gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder aber zu Privaten wechseln? Die Private Krankenversicherung ist meist die bessere Wahl, da die Kosten weit niedriger sind. Zudem werden höhere Leistungen angeboten. Der Feuerwehrbeamte steht dabei vor der Wahl zahlreicher unterschiedlicher Tarife und Angebote in der Private Krankenversicherung. Hier kann nur eine unabhängige Beratung helfen. Denn die Anbieter buhlen um den Kunden, jeweils mit dem Versprechen den besten Tarif anzubieten. Doch ob die Angebote wirklich zum ihm passen kann er als Laie nur schwer ausmachen. Im Vorfeld sollte er genau abwägen was er alles absichern möchte. So ist es z.B vor Vertragsabschluss wichtig zu klären, ob die angebotene Krankenversicherung für Leistungen wie Blindenhunde, elektrisch betriebene Rollstühle, Beatmungsgeräte usw, im Ernstfall auch zahlt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Höhe der Erstattung für Hilfsmittel und die Häufigkeit der Erstattung. Dies sind nur einige wenige Details auf die vor Vertragsabschluss geachtet werden muss. Daher ist eine Beratung von unabhängigen Experten angeraten. Ein erfahrener Experte sucht und findet genau das maßgeschneiderte Angebot der Feuerwehrbeamten. Diese sollten sich daher rechtzeitig vor Beginn ihrer Anwartschaft um die passende Krankenversicherung kümmern. Das Internetportal www.krankenversicherung-beamte-beamtenanwaerter.de gibt hierzu nützliche Informationen zur Krankenversicherung und der Beihilfe für Beamte.

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Datum: 13.04.2012 - 11:21 Uhr
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