Pferdehaftpflicht: Bei schweren Unfällen haftet der Eigentümer

Pferdehaftpflicht: Bei schweren Unfällen haftet der Eigentümer

ID: 616548

Als Pferdehalter muss man sich zwangsläufigüber das Risiko eines Schadens Gedanken machen. Sicherheit für einen solchen Fall schafft die Pferdehaftpflicht.



Sschutz für Ross und Reiter im Schadensfall mit der PferdehaftpflichtSschutz für Ross und Reiter im Schadensfall mit der Pferdehaftpflicht

(firmenpresse) - Wird durch ein Pferd ein Unfall verursacht, egal ob bei einem Ausritt oder durch einen Ausbruch von der Weide, so steht der Pferdehalter für die Folgen uneingeschränkt in der Haftung. Pferde unterliegen der Gefährdungshaftung, der Gesetzgeber sieht allein in der Pferdehaltung eine Gefahr für Umwelt oder Personen. Dieses besondere Risiko bedarf einer individuellen Absicherung mit der Pferdehaftpflicht. Allein mit der Privathaftpflicht ist man im Schadensfall nicht geschützt, da diese nicht für Schäden durch Pferde oder auch Hunde leistet.

Schwere Zwischenfälle ereignen sich immer wieder und dokumentieren die Notwendigkeit der Pferdehaftpflicht. Erst am vergangenen Mittwoch kam es Kreis Konstanz zu einem Unfall, bei dem eine Frau mit lebensgefährlichen Verletzungen in eine Klinik geflogen werden musste. Die Betroffene hat von einer Koppel, die zu einer Pferdepension gehört, mehrere Tiere in den Stall führen wollen. Dabei hat eines der Pferde ihr mit dem Huf heftig ins Gesicht getreten. Unklar ist noch, ob es sich um das eigene Pferd gehandelt hat. Gehört hingegen das Pferd einem fremden Halter, ist er auch für die weiteren Folgen verantwortlich. Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldforderungen sind hier die Regel. Hier wird schnell deutlich, wie notwendig die Pferdehaftpflicht ist, denn bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung kommt einiges zusammen.

Auch im Raum Andernach (Rheinland-Pfalz) kam es zu einem schweren Unfall, nachdem ein Pferd von seiner Koppel ausgebrochen war. Das Tier wurde auf einer Bundesstraße von einem herannahenden Pkw und einem Lkw erfasst und getötet. Dabei wurde die Beifahrerin im Pkw leicht verletzt, allein der Sachschaden am Fahrzeug belief sich auf rund 9.000 Euro. Schmerzlich für den Pferdehalter, der nicht nur den Verlust seines Pferdes zu beklagen hat, sondern auch noch mit erheblichen Schadensersatzforderungen konfrontiert werden kann. Solche schweren Unfälle sind ein Fall für die Pferdehaftpflicht, denn die Schadensersatzforderungen kann wohl kaum ein Pferdehalter aus der eigenen Tasche befriedigen.



Ein weiterer schwerer Verkehrsunfall ereignete sich in der ersten Märzwoche im Kreis Soest. Ein Pferd ist beim Absatteln durchgegangen und hat sich danach auf eine Landstraße verirrt. Zunächst konnten mehrere Autofahrer die Straße mit Warnblinklicht sichern, doch als das Pferd unvermittelt auf die Gegenfahrbahn rannte, kam es zu einer Kollision mit einem aus der Gegenrichtung kommenden Pkw. Das Pferd wurde dabei tödlich verletzt, der Schaden am Pkw lag bei rund 22.000 Euro. Der Fahrer wurde zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Noch während der Unfallaufnahme meldete sich die Pferdebesitzerin. Sie muss nun nicht nur den Schock über den Tod ihres Pferdes verdauen, sondern auch in der Folge die Schadensersatzforderungen.



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Datum: 16.04.2012 - 08:15 Uhr
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