ERGO Verbraucherinformation"Vermögenswirksame Leistungen"

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Vorsorge&Beruf



ERGO Verbraucherinformation - Vermögenswirksame LeistungenERGO Verbraucherinformation - Vermögenswirksame Leistungen

(firmenpresse) - Etwas auf die "hohe Kante" legen sollte jeder. Eine besonders geförderte Möglichkeit sind die so genannten Vermögenswirksamen Leistungen - vertraglich geregelte Arbeitgeberzuschüsse zu Sparanlagen von Arbeitnehmern. Allerdings sind nicht alle Sparformen geeignet, um diese "kostenlose" Aufstockung in Anspruch zu nehmen. ERGO Vorsorgeexpertin Tatjana Höchstödter verrät, welche Möglichkeiten es gibt und was zu beachten ist.

Vermögenswirksame Leistungen sind per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgelegte Zuschüsse durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer schließt zuerst bei einem Anbieter den Vertrag ab und reicht anschließend den Antrag auf Überweisung der Vermögenswirksamen Leistungen bei seiner Firma ein. Das Unternehmen wird dann direkt auf das Anlage- oder Sparkonto des Arbeitnehmers einzahlen. Ein Wechsel des Arbeitsplatzes ist kein Problem, der alte Vertrag zieht einfach mit. Geld fließt dann natürlich nur, wenn auch beim neuen Job ein Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen besteht - sonst ruht der Vertrag. Doch obwohl diese Leistungen knapp 90 Prozent aller Arbeiter und Angestellten in Deutschland zustehen, nutzt nur jeder Sechste das "Extrageld" vom Chef.


Nur für bestimmte Sparanlagen

Arbeitnehmer sollten sich über die bestmögliche Verwendung der finanziellen Zusatzleistungen gut informieren, rät ERGO Expertin Tatjana Höchstödter: "Vermögenswirksame Leistungen gibt es nur für bestimmte Anlageformen. Dies können zum Beispiel Investmentfonds, Banksparpläne oder Lebensversicherungen sein. Doch auch zur Tilgung eines Darlehens für eine selbstgenutzte Immobilie können Arbeitnehmer Vermögenswirksame Leistungen verwenden." Wer die Leistungen nutzt, kann zudem eine Arbeitnehmersparzulage bekommen. Allerdings nur dann, wenn das zu versteuernde Einkommen 20.000 Euro nicht übersteigt. Bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepaaren beträgt die Grenze 40.000 Euro.




Mittelfristige Geldanlage

"Wer die Vermögenswirksamen Leistungen mittelfristig anlegen möchte, für den bieten sich auf den ersten Blick besonders Aktienfonds, Banksparpläne oder Bausparverträge an", sagt Höchstödter. Diese Verträge werden meist für eine Laufzeit von sieben Jahren geschlossen. Einen Haken gibt es allerdings: "Die tatsächliche Ansparperiode endet hier schon nach dem sechsten Vertragsjahr. Den Rest der Laufzeit ruht das angesparte Kapital", erklärt die Vorsorgeexpertin. Es gibt nur eine Möglichkeit, die Sperrfrist im siebten Jahr zu umgehen: Wird ein Bausparvertrag nämlich zum "Selberwohnen" verwendet, können Sparer schon nach sechs Jahren an das Ersparte.


Langfristig fürs Alter sparen

Zur Altersvorsorge empfiehlt die ERGO Expertin entweder eine klassische kapitalbildende Lebensversicherung oder eine Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Für Menschen, die sich eine besonders sichere Anlage ihrer Vermögenswirksamen Leistungen wünschen, ist die Lebensversicherung die richtige Wahl. Der einfache Grund: Der Versicherer garantiert die Verzinsung über die gesamte Laufzeit - auch in wirtschaftlichen Krisenzeiten. Zudem können Arbeitnehmer die Vermögenswirksamen Leistungen auch in bereits bestehende Altersvorsorgemaßnahmen einzahlen und diese dadurch aufstocken. Und in einigen Branchen können die "altersvorsorgewirksamen" Leistungen sogar in die private Riester-Rente fließen.

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Datum: 16.04.2012 - 10:15 Uhr
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