Kennzeichenpflicht für Radfahrer hat keinen Nutzen
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nichts von einer Erhöhung der Bußgelder für Regelverstöße von
Radfahrern und einer Kennzeichenpflicht. Die UDV widerspricht damit
entsprechenden Forderungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP).
"Höhere Strafen nützen gar nichts, wenn die Wahrscheinlichkeit,
erwischt zu werden, gegen Null geht", so der Leiter der UDV,
Siegfried Brockmann.
Auch eine Kennzeichenpflicht könne die Lage nicht verbessern. Denn
im Gegensatz zu einigen anderen Ländern haftet in Deutschland der
Fahrer eines Fahrzeugs und nicht der Halter. Bei Fehlverhalten oder
Verstößen muss also nachgewiesen werden, wer gefahren ist. Dazu
bräuchte es überall im öffentlichen Raum Kameras. Der bürokratische
Aufwand und die Kosten stünden in keinem Verhältnis zum Ergebnis.
Brockmann verwies stattdessen auf die Empfehlungen des
Radsymposiums von UDV und Deutschem Verkehrssicherheitsrat (DVR) vom
März dieses Jahres, in denen die Polizeien aufgefordert wurden,
eigene Staffeln Rad fahrender Polizisten einzuführen und damit dem
positiven Beispiel Münsters zu folgen. Brockmann forderte, dass
Schwerpunktkontrollen sich nicht - wie oft üblich - auf die Kontrolle
der vorschriftsmäßigen Ausrüstung der Räder konzentrieren sollten,
sondern auf die wesentlichen Regelverstöße: Rotlichtverstöße und
Fahren in der falschen Fahrtrichtung, der Unfallursache Nummer eins
von Radfahrern. Einig ist sich die UDV mit der GdP bei der Forderung
nach Senkung der Alkoholgrenzwerte für Radfahrer.
Brockmann appellierte allerdings auch an alle Radfahrer, die
Straßenverkehrsordnung zu beachten. Unter Radfahrern herrsche die
weit verbreitete Meinung diese sei für den Autoverkehr gemacht. Das
Gegenteil ist der Fall: Sie gilt vor allem dem Schutz schwächerer
Verkehrsteilnehmer.
Pressekontakt:
Klaus Brandenstein
Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 5883
E-Mail: k.brandenstein@gdv.de
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Datum: 16.04.2012 - 13:37 Uhr
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