BFH: Werbeeinahmen, die ein Fußball-Nationalspieler über den DFB erzielt, unterliegen der Gewerbesteuer
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Die Einkünfte, die ein Nationalspieler aus der zentralen Vermarktung der Fußball-Nationalmannschaft durch den DFB erzielt, unterliegen der Gewerbesteuer.
Der BFH schloss sich der Auffassung des Finanzamts an. Gewerbetreibende würden sich von Arbeitnehmern dadurch unterscheiden, dass sie mit "Unternehmerinitiative" und "Unternehmerrisiko" handeln. Beide Kriterien seien beim Nationalspieler erfüllt. Das Kriterium der Unternehmerinitiative sei gegeben, weil er hinsichtlich der Werbeleistungen nicht in die betriebliche Organisation seines Vereins oder des DFB eingegliedert und in seiner Entscheidung, ob er an den Werbemaßnahmen mitwirken wollte, hinreichend frei war. Das Kriterium des Unternehmerrisiko sei erfüllt, da einerseits die genaue Höhe der Vergütung ungewiss war und andererseits Ausfallzeiten nicht bezahlt wurden.
BFH, Urteil vom 22.02.2012, Az.: X R 14/10
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Datum: 16.04.2012 - 20:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 617406
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Erich Gensmantel
Stadt:
73460 Hüttlingen
Telefon: +49 07361 / 8292507
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.04.2012
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