Lehramtsanwärter haben Anspruch auf Beihilfe
Referendare/Lehramtsanwärter haben Anspruch auf Beihilfe und günstige Private Krankenversicherung
(firmenpresse) - Referendare oder Lehramtsanwärter sind Beamte auf Widerruf und haben daher Anspruch auf Beihilfe. Für diesen Personenkreis bedeutet der Status des Anwärters, dass ihr Arbeitgeber (in diesem Fall sprich man vom Dienstherrn), keine Krankenkassenbeiträge übernimmt. Er Beteiligt sich über die sogenannte Beihilfe an den Krankheitskosten. Die Beihilfe ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Nähere Informationen zu den jeweiligen Beihilfevorschriften der einzelnen Bundesländer können Sie auf den Internetportal www.krankenversicherung-beamte-beamtenanwarter.de erfahren. Für Referendare und Lehramtsanwärter ist es sinnvoll, die Restkosten die nicht von der Beihilfe erstattet werden, durch eine Private Krankenversicherung abzusichern. Ein unabhängiger Expertenrat sollte vor Vertragsabschluss unbedingt eingeholt werden. Denn in den Verträgen der einzelnen Anbieter lauern oft Fallen, die vom Laien nicht zu erkennen sind. Auch hier gibt das Internetportal www.krankenversicherung-beamte-beamtenanwaerter.de nutzvolle Hilfestellung für den angehenden Beamten.
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Datum: 17.04.2012 - 10:32 Uhr
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