Einführung neuer Domain-Endungen am 1. Mai
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Markeninhaber können Schlichtungsverfahren vermeiden
Die Bewerberliste und die neuen Endungen werden von der ICANN Anfang Mai veröffentlicht. Dann können Markeninhaber diese prüfen lassen und Missbrauchsfälle ausfindig machen. Innerhalb bestimmter Fristen besteht anschließend die Möglichkeit, auf Rechtsverstöße hinzuweisen oder - wenn sich Markeninhaber in ihren Rechten verletzt sehen - ein Verfahren anzustrengen.
Chancen wahren und Wettbewerbsnachteile ausschließen
"Die Chancen und Risiken der Einführung neuer Domains sind vielfältig, aber insbesondere Inhaber von Namens- und Markenrechten müssen einiges beachten," erläutert Marken- und Domain-Anwalt Marc Quandel aus Düsseldorf: "Sofern sie im Namenspoker ihre neue Wunschendung noch nicht angemeldet haben, sollten sie überprüfen lassen, ob jemand anders bereits ihre Marke für eine der neuen Domains angemeldet hat, denn diese kann im Internet natürlich nur einmal vorkommen, und der 1. Mai schafft mit den neuen Top Level Domains Fakten, die dann nur mit langwierigen Schlichtungsverfahren ab 20.0000 Euro aufwärts aus der Welt zu schaffen sind. Unternehmen sollten daher einerseits ihre Marktchancen wahren und andererseits Wettbewerbsnachteile durch Markenverletzungen vermeiden."
Weitere Informationen:
KANZLEI Quandel | Urheberrecht | Medienrecht | IT-Recht, Rechtsanwalt Marc Quandel, Prinz-Georg-Straße 91, 40479 Düsseldorf, Tel. 02 11 - 44 97 54 - 0, Fax 02 11 - 44 97 54 - 9, E-Mail kontakt@ra-quandel.de
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Datum: 18.04.2012 - 15:20 Uhr
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