Armin Zeller dankt für Wiederwahl zum iGZ-Landesbeauftragten
ID: 620164

(PresseBox) - Große Anerkennung für Armin Zeller: Während der internen iGZ-Mitgliederversammlung in Stuttgart ist der Ulmer Unternehmer ohne Gegenstimme in seinem Amt als iGZ-Landesbeauftragter Baden-Württemberg bestätigt worden. "Mit dem engagierten Team im Rücken möchten wir genauso erfolgreich weiterarbeiten wie in den vergangenen drei Jahren", dankte der Geschäftsführer der Ulmer Zeitarbeit GmbH den iGZ-Mitgliedern für das erneut ausgesprochene Vertrauen. Bereits seit 2009 setzt sich Zeller für die Interessen des Bundesverbandes auf Landesniveau ein. Unterstützt wird der 38-jährige dabei von den iGZ-Regionalkreisleitern. Ein herzlicher Dank galt daher Rainer Bayer (Region Reutlingen-Neckar-Alb), Nicole Munk (Baden) und Angelika Palermita (Bodensee bis Villingen-Schwenningen) für ihre engagierte Arbeit vor Ort. "Mit euren zahlreichen Vorträgen und eurer Präsenz bei vielen Veranstaltungen habt ihr den iGZ hervorragend vertreten und dafür gesorgt, den Verband noch bekannter zu machen", lobte Zeller sein tatkräftiges Team. Im Anschluss an die interne Mitgliederversammlung eröffnete der wiedergewählte Landesbeauftragte Armin Zeller gemeinsam mit Ariane Durian, iGZ-Bundesvorsitzende, den öffentlichen Landeskongress Baden-Württemberg. Im DORMERO-Saal des SI-Centrums Stuttgart geht es schwerpunktmäßig um das Motto "Vorfahrt für Fachkräfte: Mit Qualifizierung und Weiterbildung zum Ziel".
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 19.04.2012 - 12:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 620164
Anzahl Zeichen: 1424
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Stuttgart
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 411 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Armin Zeller dankt für Wiederwahl zum iGZ-Landesbeauftragten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).