BITKOM zum Hamburger YouTube-Urteil

BITKOM zum Hamburger YouTube-Urteil

ID: 621420

Musterverfahren zwischen Verwertungsgesellschaft und YouTube



(PresseBox) - Das Landgericht Hamburg hat heute in einem Musterverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der Musikplattform YouTube ein Urteil gefällt. Demnach muss YouTube u.a. mehrere in dem Verfahren strittige Musikstücke aus dem Web entfernen. YouTube wird jedoch nicht verpflichtet, von Nutzern eingestellte Inhalte von sich aus vorab jeweils urheberrechtlich zu prüfen. BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sagte dazu:
"Wir nehmen die Hamburger Entscheidung mit gemischten Gefühlen auf. So sehen wir einige Punkte kritisch, wie z.B. den geforderten Einsatz von Wortfiltern. Aber: Das Hamburger Urteil ist in einem wesentlichen Punkt ein gutes Signal für die Internetwirtschaft. Es macht klar, dass YouTube nicht als Inhalteanbieter, sondern als so genannter Hostprovider einzustufen ist. Die von der Gema geforderten Prüfungspflichten sind schlicht nicht umsetzbar. Ebenso gut hätte die Gema fordern können, Online-Plattformen für Musik zu verbieten. Wir müssen aufpassen, dass Deutschland bei Online-Musikangeboten nicht abgehängt wird."
Die Gema hatte von YouTube verlangt, einzelne Musikstücke, für die sie die Rechte wahrnimmt, unzugänglich zu machen. Dabei geht die Gema davon aus, dass YouTube sich die Musikstücke zu eigen macht und sie urheberrechtlich prüfen muss. YouTube dagegen sieht sich als Betreiber einer Plattform, für deren Inhalte die einzelnen Nutzer verantwortlich sind. Dazu hat das Landgericht Hamburg jetzt in dem Sinne geurteilt, dass YouTube als so genannter Hostprovider einzuordnen ist, also seinen Nutzern lediglich eine Plattform zur Verfügung stellt. Das Urteil des Landgerichts Hamburg sorge für mehr Klarheit, so BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. Ansonsten wäre das Geschäftsmodell entsprechender Online-Plattformen für Deutschland insgesamt in Frage gestellt gewesen.
Die Frage der Verantwortlichkeit für die Inhalte hängt auch mit finanziellen Aspekten zusammen. Seit 2009 gibt es zwischen YouTube und Gema keinen Vertrag zur Vergütung von Musikrechten mehr. Zahlreiche Clips sind aus diesem Grund für deutsche Internetnutzer gesperrt. "Eine wirtschaftlich vertretbare Einigung erscheint dringend nötig, damit dieser Zustand ein Ende findet", sagte Rohleder.



Der BITKOM vertritt mehr als 1.700 Unternehmen, davon über 1.100 Direktmitglieder mit 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Nahezu alle Global Player sowie 800 Mittelständler und zahlreiche gründergeführte Unternehmen werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien.

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Der BITKOM vertritt mehr als 1.700 Unternehmen, davon über 1.100 Direktmitglieder mit 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Nahezu alle Global Player sowie 800 Mittelständler und zahlreiche gründergeführte Unternehmen werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien.



drucken  als PDF  Statement zum Urteil des Landgerichts Hamburg in der Rechtssache YouTube/GEMA 15 Millionen de-domains
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Datum: 20.04.2012 - 16:50 Uhr
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