Outokumpu will 1500 Stellen streichen
ID: 621629
Was bedeutet dies für die Arbeitsplätze bei der ThyssenKrupp-Tochter Inoxum? Was sollten betroffene Arbeitnehmer in Krefeld und Bochum beachten? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck(firmenpresse) - Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung geht die Firma Outokumpu mit hohen Verlusten in den gerade beschlossenen Zusammenschluss mit der ThyssenKrupp-Tochter Inoxum. In Deutschland sollen die Schmelzbetriebe in Krefeld und Bochum mit rund 850 Beschäftigten geschlossen werden. Betriebsbedingte Kündigungen sind bis Ende 2015 an den deutschen Inoxum-Produktionsstandorten ausgeschlossen. Das gibt dem Betroffenen Arbeitnehmern zunächst einmal eine relative Sicherheit für die nächsten drei Jahre. Gleichwohl versuchen Firmen in solchen Situationen regelmäßig Arbeitnehmer durch Aufhebungsverträge zur Aufgabe ihrer Arbeitsplätze zu bewegen.
Hier ist für die Arbeitnehmer Vorsicht geboten. Auch wenn teilweise sehr hohe Abfindungen angeboten werden, sollte man immer genau prüfen, was nach Abzug der Steuern und möglicher weiterer Nachteile (Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit, Ruhenstatbestände für das Arbeitslosengeld) von der Abfindung real noch übrig bleibt.
Manchmal sind die Abzüge auch vermeidbar. Wird ein Aufhebungsvertrag zum Beispiel erst nach Ausspruch einer Kündigung und dagegen eingereichter Kündigungsschutzklage als gerichtlicher Vergleich geschlossen, verhängt die Bundesagentur für Arbeit regelmäßig keine Sperrzeit. Wird die Kündigungsfrist eingehalten, kann man das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen der Abfindung vermeiden.
Oft kommt es auch zum Übergang des Arbeitsverhältnisses auf andere Firmen kraft Betriebsübergang. Das tritt zum Beispiel dann ein, wenn Betriebsteile an ein anderes Unternehmen verkauft werden. Der Arbeitgeber muss die betroffenen Arbeitnehmer über einen solchen Betriebsübergang informieren. Die betroffenen Arbeitnehmer haben ein Widerspruchsrecht. Das bedeutet, dass sie im alten Unternehmen verbleiben. Man sollte sich die Ausübung eines solchen Widerspruchs aber genau überlegen. Regelmäßig gibt es dann im alten Unternehmen keine Arbeit mehr, so dass eine betriebsbedingte Kündigung sehr wahrscheinlich ist.
Aber auch einem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf ein anderes Unternehmen sollte man nicht leichtfertig zustimmen. In der Vergangenheit hat es bereits Fälle gegeben, wo dann die neuen Unternehmen innerhalb kürzester Zeit in die Insolvenz gegangen sind. Abfindungen lassen sich dann häufig nicht mehr realisieren.
Kündigungen wegen des Betriebsübergangs sind regelmäßig unwirksam (§ 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB).
Essen, den 1.2.2012
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Essen
Bredereck Willkomm: Wir vertreten Arbeitnehmer, Betriebsräte, Leitende Angestellte im gesamten Ruhrgebiet.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bredereck Willkomm
Rechtsanwälte in Essen
Bredereck Willkomm
Alexander Bredereck
Ruhrallee 185
45136 Essen
essen-anwalt-marketing(at)web.de
(0201) 45320040
http://www.arbeitsrechtler-essen.com
Datum: 21.04.2012 - 18:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 621629
Anzahl Zeichen: 2959
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Essen
Telefon: (0201) 45320040
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 633 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Outokumpu will 1500 Stellen streichen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Fall: Die Klägerin war aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags als Lehrerin beschäftigt. Während ihres Studiums hatte sie acht Jahre zuvor insgesamt 50 Stunden als studentische Hilfskraft für denselben Arbeitgeber gearbeitet. Mit ihrer Klage hat die Lehrerin sich gegen die Befristung ihre
Viele E-on Mitarbeiter sollen versetzt werden ...
Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 12.12.2011, dass die kommende Umstrukturierung des Energieriesen E-on einen Umzug für viele Mitarbeiter bedeuten könnte. In München wird die Konzerntochter Eon Energie dem Medienbericht zufolge geschlossen. Der Standort in Essen
Schlecker-Kündigungen: Tipps für Arbeitsnehmer ...
Das Unternehmen Schlecker hat im Internet eine Liste mit den von der Schließung betroffenen Standorten veröffentlicht. Was müssen die betroffenen Arbeitnehmer beachten? Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen vom Fachanwalt für Arbeitsrecht beantwortet: Soll man eine Kündigungsschutzklage ei
Weitere Mitteilungen von Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Der Tagesspiegel: CDU-Generalsekretär Gröhe: Wir müssen die Piraten ernst nehmen ...
CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe hat sich gegen einen Konfrontationskurs gegen die Piraten-Partei ausgesprochen. "Für mich ist ganz klar: Man muss sie ernst nehmen", sagte Gröhe dem Tagesspiegel am Sonntag. "Wir sollten die Piraten nicht als Spukgestalten mit Laptop und Augenk
Der Tagesspiegel: CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe kommt Betreuungsgeld-Kritikern entgegen ...
Im Streit um das Betreuungsgeld hat CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe den innerparteilichen Kritikern Entgegenkommen signalisiert. Die Koalition habe sich für die Umsetzung des Betreuungsgeld als Barleistung entschieden, sagte Gröhe dem Tagesspiegel am Sonntag (Ausgabe vom 22. April 2012) . &
Der Tagesspiegel: Gröhe warnt FDP vor Ampel-Debatten ...
CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe hat die FDP vor Absetzbewegungen in Richtung SPD und Grüne gewarnt. "Die Wählerinnen und Wähler der FDP wollen eine bürgerliche Politik", sagte Gröhe dem Tagesspiegel am Sonntag. Es wäre zudem "wenig überzeugend", wenn die FDP in NRW
Der Tagesspiegel: Jens Spahn (CDU) fordert Krankenkassen dazu auf, ausstehende Beiträge eintreiben ...
Angesichts von Hunderttausenden Nichtzahlern rufen die Krankenkassen die Politik zur Hilfe. "Der Staat muss in Vorleistung treten, oder das Sozialamt soll zahlen", sagte GKV-Verbandssprecherin Ann Marini dem in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel" (Sonntagausgabe, 22. April 20




