Gesundheit: Ministerin Steffens warnt weiterhin vor gesundheitlichen Folgen des Konsums von E-Zigaretten - Nach OVG-Beschluss setzt Ministerium auf Ha
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Gesundheit: Ministerin Steffens warnt weiterhin vor gesundheitlichen Folgen des Konsums von E-Zigaretten - Nach OVG-Beschluss setzt Ministerium auf Hauptsacheverfahren
"Bis zum Hauptsacheverfahren wird das Ministerium die Zeit nutzen, Argumente auf die das OVG zum Teil noch gar nicht eingegangen ist, noch deutlicher zu formulieren", erklärte die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin heute (23. April 2012) nach der einstweiligen Anordnung des Oberverwaltungsgerichts Münster im Zusammenhang mit der E-Zigarette, von der sie enttäuscht ist.
Mehrere Gerichte sind in der Vergangenheit zu dem Ergebnis gekommen, dass nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten als Arzneimittel einzustufen und damit zulassungspflichtig seien. Wie zum Beispiel das Landgericht Frankfurt am Main oder das Verwaltungsgericht Magdeburg.
Es ist wichtig zu wissen: Die Entscheidung des OVG Münster stellt E-Zigaretten - insbesondere mit nikotinhaltigen Liquids - keine gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, denn Nikotin ist ein Nervengift und ein Suchtmittel. Gesundheitsexpertinnen und -experten warnen bei E-Zigaretten vor Atemwegsreizungen und allergieauslösenden Substanzen. Deswegen warnt auch Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens weiterhin vor möglichen gesundheitlichen Folgen des Dampfens von E-Zigaretten, insbesondere mit nikotinhaltigen Liquids. Vor gesundheitlichen Folgen warnen auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Bundesinstitut für Risikobewertung sowie Lungenfachärztinnen und -ärzte.
Laut EU-Gesundheitskommission stuft die Mehrzahl der EU-Mitgliedsstaaten die E-Zigarette als Arzneimittel ein. "Unabhängig von noch immer zu klärenden juristischen Fragen, halte ich es als Gesundheitsministerin für meine Pflicht, vor möglichen gesundheitlichen Gefahren durch die E-Zigarette zu warnen", betonte die Ministerin.
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Datum: 23.04.2012 - 18:45 Uhr
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