Antrag muss sein: ALG-Aufstocker

Antrag muss sein: ALG-Aufstocker

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Antrag muss sein: ALG-Aufstocker



(pressrelations) -
Immer weniger Empfänger von Arbeitslosengeld I sind darauf angewiesen, ihre Stütze mit Arbeitslosengeld II (Hartz IV) aufzustocken. Waren es im November 2009 noch 118.000, so wurden ein Jahr später lediglich 75.000 Antragsteller gezählt ? das waren 10,4 Prozent aller Empfänger von Arbeitslosengeld. Trotzdem wird jetzt vehement gestritten, ob man das Arbeitslosengeld nicht erhöht, um solche Fälle ganz zu vermeiden.

Es kann verschiedene Gründe dafür geben, dass das Geld aus Nürnberg nicht reicht und deshalb vom Job-Center aufgestockt werden muss: Entweder war der oder die Arbeitslose zuvor nur teilzeitbeschäftigt und hatte deshalb einen geringen Verdienst. Oder der Arbeitslose war zwar vollzeitbeschäftigt, hatte aber aufgrund eines geringen Stundenlohns nur ein geringes Einkommen. Oder aber der Arbeitslose hatte zwar gut verdient, muss mit dem Arbeitslosengeld aber eine Familie ernähren.

In diesem Fall kann es schnell knapp werden. Denn um so viel Arbeitslosengeld zu erhalten, dass der gesetzlich definierte Bedarf einer Familie mit zwei Kindern gedeckt werden kann, muss immerhin ein Bruttoeinkommen von rund 2.900 Euro erzielt worden sein.

Einige Antragsteller empfinden es als Zumutung, ergänzendes Arbeitslosengeld II zu beantragen. Diese Prozedur ist aber notwendig. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass ausschließlich solche Personen staatliche Fürsorgeleistungen erhalten, die sie tatsächlich auch benötigen. Andernfalls hätte im Extremfall auch noch der arbeitslos gewordene, aber mit einer Einkommensmillionärin verheiratete Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch.


Holger Schäfer
Telefon: 030 27877-124

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Datum: 24.04.2012 - 12:45 Uhr
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