Rechtsanwälte Merker+Bippus raten zu sorgfältigenÜberlegungen

Rechtsanwälte Merker+Bippus raten zu sorgfältigenÜberlegungen

ID: 623443

Deutsche Kapitalanleger in der Schweiz müssen sich entscheiden



Logo Merker+BippusLogo Merker+Bippus

(firmenpresse) - Konstanz, 24. April 2012 - Das am 5. April 2012 unterzeichnete Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland ändert nicht nur Kernbereiche des Steuerabkommens, etwa bei der Nachversteuerung. Neu hinzugekommen ist die Regelung für Erbfälle nach Inkrafttreten des Abkommens. Entweder erfolgt eine Meldung an das deutsche Finanzamt oder die Schweiz erhebt eine "Abgeltungssteuer". Diese beträgt 50% der im Todeszeitpunkt bei der Schweizer Zahlstelle verbuchten Vermögenswerte des Erblassers. Das Abkommen regelt auch die Durchsetzung dieser Abgeltungssteuer, etwa die Sperre dieser Vermögenswerte. Zudem werden die äußeren Rahmenbedingungen für Kapitalanleger enger. So wird etwa der Stichtag für die Verlagerung von Kapitalvermögen aus der Schweiz in ein Drittland vorgezogen.

"Wir empfehlen dringend, jetzt grundlegende Entscheidungen zu treffen. Die Zeit wird zunehmend knapp", so die Steuerrechtsprofessorin und Steuerfachanwältin Bippus von der auf Steuerrecht und Fragen der Doppelbesteuerung spezialisierten Deutsch-Schweizer Kanzlei Merker + Bippus. Rechtsanwältin Ingrid Merker weist darauf hin, gleichzeitig die Rahmenbedingungen der Kapitalanlage in der Schweiz zu überprüfen. "Der Kapitalanleger kann jetzt alles in die Waagschale werfen, auch die sonstigen Kosten." Als Fachanwältin für Erbrecht sieht sie deutlichen Handlungsbedarf. "Es geht nicht nur um Steuern, auch andere Hindernisse können den Erben den Zugriff auf die vererbten Vermögenswerte erschweren."

Raus mit dem Kapital aus der Schweiz, rein in ein Drittland, am besten in eine Steueroase? "Vorsicht", mahnt Steuerprofessorin Bippus. "Diese Maßnahme schützt auch in Zukunft nicht verlässlich vor dem Zugriff deutscher Finanzbehörden. Der automatische Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden wird international stark vorangetrieben."

Rechtsanwältin Merker empfiehlt, auch für den Fall zu planen, dass das Steuerabkommen nicht in Kraft treten wird. Die Steuer-CD steht dann wieder im Raum. Eine Selbstanzeige ermöglicht Straffreiheit für die Vergangenheit, hat aber strenge Voraussetzungen. "Erfolg im Konflikt mit dem Finanzamt setzt fundiertes Wissen voraus", erklärt Steuerfachanwältin Bippus. "Nichts anderes gilt für Verhandlungen mit den Strafverfolgungsbehörden", ergänzt Rechtanwältin Merker.



Die Anwaltskanzlei Merker + Bippus ist auf alle Fälle des Steuer- und Wirtschaftsrechts sowie des Wirtschaftsstrafrechts spezialisiert. Mit Kompetenz, Diskretion und einer vertrauenswürdigen Betreuung beraten Merker + Bippus zu allen Fragen und Problemen des Steuer-, Straf- und Zivilrechts - auch dann, wenn es bereits zu spät scheint. Die Rechtsanwältinnen sind sich einig: "Geerbtes Schwarzgeld ist eine schwere Bürde. Steuerhinterziehung ist für die Strafgerichte kein Kavaliersdelikt mehr."

Rechtsanwältin Merker ist zusätzlich in der Schweiz zugelassen, so dass sie über beste Erfahrungen und Voraussetzungen in deutsch-schweizerischen Rechtsfragen verfügt.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Rechtsanwältinnen mit Sitz in Konstanz bieten langjährige kompetente Beratung in den Bereichen Steuerrecht (mit den Fragen der Doppelbesteuerung), Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Erbrecht. Zusammen mit dem Mandanten suchen die Fachanwältinnen Merker und Prof. Dr. Bippus nach schnellen und sachgerechten Lösungen. Mit unmittelbarer Niederlassung und Zulassung nach Art. 28 BGFA in der Schweiz ist Ingrid Merker zudem spezialisiert auf Sachverhalte über die Grenze in die Schweiz, aber auch in Skandinavien, speziell Schweden.



PresseKontakt / Agentur:

Merker+Bippus
RA Ingrid Merker
Bleicherstr. 10
78467 Konstanz
presse(at)merker-bippus.de
+49 75 31-36 31 70
http://www.merker-bippus.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Brähmig: Koalition stärkt Kulturförderung nach Bundesvertriebenengesetz NH ProjektStadt erhält Auftrag für Quartiersmanagement Frankfurt-Höchst
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 24.04.2012 - 13:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 623443
Anzahl Zeichen: 3225

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Ingrid Merker
Stadt:

Konstanz


Telefon: +49 75 31-36 31 70

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 413 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rechtsanwälte Merker+Bippus raten zu sorgfältigenÜberlegungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Merker+Bippus (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Erbfall mit Auslandsbezug ...

Konstanz, 24. September 2012 - Die Abwicklung von Erbschaften in der EU soll einfacher werden. In ihrer Pressemitteilung vom 26. Juli 2012 betont die EU-Kommission, mit der neuen Erbrechtsverordnung soll EU-Bürgern der Umgang mit Testamenten und Nac ...

Erben im Ausland - aufgepasst! ...

Konstanz, 15. Juni 2012 - Das deutsche Erbrecht endet an der Grenze - dies wird häufig auch von den Erblassern übersehen, die sich sehr intensiv mit der Regelung ihres Nachlasses auseinandergesetzt haben. Der Erbfall unterliegt nicht mehr allein de ...

Alle Meldungen von Merker+Bippus


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z