Schwarz-Gelb und SPD droht verfassungsrechtlicher Schiffbruch bei Hartz IV
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Schwarz-Gelb und SPD droht verfassungsrechtlicher Schiffbruch bei Hartz IV
Das Sozialgericht Berlin urteilte, dass die Hartz-IV-Regelbedarfe verfassungswidrig bestimmt worden seien. Insbesondere wird beklagt, dass die Auswahl der unteren 15 Prozent der Alleinstehenden als Referenzgruppe zur Bestimmung der Regelbedarfe mit massiven Fehlern behaftet sei. Sie ist ohne nachvollziehbare Wertung und damit willkürlich erfolgt. Es sei nicht begründet worden, wie aus dem Ausgabeverhalten dieser Gruppe auf eine Bedarfsdeckung der Leistungsberechtigten geschlossen werden könne. Ebenso sei der wertende Ausschluss bestimmter Güter und Dienstleistungen aus dem Ausgabekatalog der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 nicht nachvollziehbar begründet. Der Gesetzgeber verkenne insbesondere, dass das Existenzminimum auch die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen zu ermöglichen habe. Im Übrigen wäre bei einem derart "auf Kante genähten" Regelbedarf das Statistikmodell seiner Legitimation beraubt. Zu diesem Urteil des Berliner Sozialgerichts erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping:
Viele grundsätzliche Kritikpunkte des Sozialgerichts hat die LINKE während der Gesetzgebung zu den neuen Regelbedarfen immer wieder vorgetragen. Nun haben Sozialrichter diese Kritiken bestätigt. CDU/CSU, FDP und SPD, die diesen Regelbedarfen zugestimmt haben, sollten sich schämen. Schwarz-Gelb und SPD droht mit der ignoranten Bestimmung der Regelbedarfe verfassungsrechtlicher Schiffbruch. Und das zu Recht. Aber nicht Häme ist angesagt. Wir brauchen endlich eine breite gesellschaftliche Diskussion darüber, was zum guten Leben für alle gehört, und wie Transfersysteme so ausgestaltet werden können, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Leben garantiert ist. DIE LINKE ist bereit, diese Debatte zu führen.
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Datum: 25.04.2012 - 16:30 Uhr
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