Berliner Zeitung: Kommentar zum Hartz-IV-Urteil des Berliner Sozialgerichts
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Sozialgericht und zwar nicht zu knapp. Die Berechnungen der Regierung
seien willkürlich, der Hartz-IV-Regelsatz verstoße gegen das
Grundrecht auf eine menschenwürdige Existenz. Wie das Gericht darauf
kommt, dass der Satz um weitere 36 Euro erhöht werden müsse, ist
zwar nicht klar. Aber jetzt muss das Verfassungsgericht erneut
beraten. Möglich, dass die Regierung ausgerechnet kurz vor der
Bundestagswahl höchstrichterlich den Titel Neidhammel verliehen
bekommt.
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Datum: 25.04.2012 - 17:19 Uhr
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